KBV-VVBringt die E-AU bald Praxen ins Straucheln?

Zum Jahreswechsel steigen auch die Arbeitgeber bei der elektronischen Krankschreibung ein. Das könnte Probleme für Praxen geben, munkeln Ärztevertreter.

Ab 2023 sollen Arbeitgeber die AU elektronisch bei den Kassen abrufen.

Berlin. Der nächste Störfall bei der Digitalisierung könnte Praxen mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (E-AU) zum neuen Jahr ins Haus stehen. Darauf machte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei ihrer Vertreterversammlung am Freitag (2.12.) aufmerksam.

Denn zum Jahreswechsel sollen die Arbeitgeber bei der E-AU einsteigen, die dann die Krankschreibungen elektronisch bei den Krankenkassen abrufen sollen.

“Können” Arbeitgeber schon die E-AU?

Laut dem scheidenden Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel zeichneten sich hier aber Schwierigkeiten ab. „Dem Vernehmen nach wissen die wenigsten Arbeitgeber davon, noch werden sie organisatorisch wie technisch in der Lage dazu sein. Gelingt der Start des Arbeitgeberverfahrens nicht, heißt das möglicherweise noch mehr Aufwand in den Praxen“, sagte Kriedel.

Die KBV habe ihre Bedenken bereits dem Bundesarbeitsministerium und dem Arbeitgeberverband mitgeteilt und sie zu einem “reibungslosen Start” aufgefordert.

Noch viele Haken bei digitalen Anwendungen

Auch bei weiteren digitalen Anwendungen hakt es, kritisierte Kriedel. So weigerten sich seinen Angaben zufolge die Kassen, Nachrichten von Ärzten via KIM-Dienst zu empfangen. Rund um die elektronische Patientenakte (E-PA) und das Opt-out rankten sich auch noch diverse Fragen, wie dies für Praxen gut handhabbar werde.

Und das E-Rezept nicht wie geplant stufenweise im Bundesgebiet auszurollen, sondern an einem Stichtag, sei keine gute Idee von Bundesgesundheitsministerium und Gematik. Hier mahnte er erneut die Wichtigkeit einer gesicherten Finanzierung von Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) für Praxen an.

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