Berlin. Muss ich bei Atemwegsinfekten ab Juli nun jedes Mal erst einen Procalcitonin-Test (PCT) veranlassen, bevor ich ein Antibiotikum verordne? Diese Frage stellten sich viele Hausärzte, als Anfang April der zweite Schritt der Laborreform bekannt wurde. Entwarnung gibt nun die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Sie stellt klar, eine zusätzliche Laboruntersuchung sollen Ärzte nur anfordern, wenn sie die Indikation für oder gegen ein Antibiotikum „nicht eindeutig”, aufgrund „klinischer Kriterien”, stellen können. In allen anderen Fällen brauche es keine vorherige Labordiagnostik, um ein Antibiotikum zu verschreiben.
Ziel von Krankenkassen, KBV und Bundesregierung ist es, dass Ärzte insgesamt seltener Antibiotika verordnen sollen. Zudem sollen sie mehr Antibiotika aus der Standardgruppe einsetzen. Beides soll langfristig helfen, Resistenzen zu reduzieren. Ab 1. Juli haben sich Kassen und Ärzte im Erweiterten Bewertungsausschuss daher auf neue EBM-Ziffern für Labordiagnostik geeinigt.
Zu den neuen Leistungen zählen etwa ein PCT oder auch die MALDI-TOF-Massenspektrometrie. Damit diese nicht den Wirtschaftlichkeitsbonus des veranlassenden Arztes beeinträchtigen, können Ärzte die Kennnummer 32004 oder bei meldepflichtigen Erregern die 32006 ansetzen. Die Anforderung der Labordiagnostik läuft wie bisher über Muster 10.
Welche Laborleistungen können künftig durch Setzen der Kennnummer aus der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus ausgespart werden? Dafür stellt Ihnen die “Hausarzt”-Redaktion einen Labor-Spickzettel zur Verfügung, den Sie sich nach kostenfreier Registrierung direkt herunterladen können.