KBV-VertreterversammlungNicola Buhlinger-Göpfarth: „Wir fordern das Gesamtpaket!“

Viele Ankündigungen – unterm Strich ein Nichts: Weitgehend einig war sich die KBV-Vertreterversammlung, dass der Bundesgesundheitsminister endlich liefern muss. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband fordert von Lauterbach dabei das versprochene Gesamtpaket umzusetzen. Einzelne Punkte herauslösen – das gehe gar nicht.

Bei der KBV-Vertreterversammlung herrschte weitgehend Einigkeit: Die Politik muss endlich handeln.!

Berlin. „Wir alle spüren doch, dass es so nicht weitergehen kann“, erklärte Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes vor der KBV-Vertreterversammlung am Freitag (1.3.) in Berlin. Viele junge Kolleginnen und Kollegen empfänden das Wort Freiberuflichkeit nur noch als eine Worthülse.

70 Prozent derjenigen, die in Baden-Württemberg ihren Facharzt für Allgemeinmedizin erworben hätten, hätten anschließend den Weg der Anstellung gewählt. Hier würden ganz offensichtlich die Rahmenbedingungen der Arbeit in der Niederlassung nicht mehr stimmen, so Buhlinger-Göpfarth weiter.

Das von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) versprochene Gesamtpaket müsse endlich umgesetzt werden. Mit dem Herauslösen einzelner Punkte – wie von der KBV vorgeschlagen – werde man sich nicht zufriedengeben. Das berge die Gefahr, dass wesentliche Elemente des Pakets de facto beerdigt werden könnten.

Entbudgetierung nur “ein Federstrich”

KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen hatte zuvor in seiner Eingangsrede drei Maßnahmen gefordert, die auch schnell umgesetzt werden könnten: die hausärztliche Entbudgetierung, die Abschaffung von Regressen und die Abschaffung der Sanktionen gegen Praxen, die im Zuge der Digitalisierung bestimmte Vorgaben oft nicht erfüllen könnten.

Zuvor hatte Gassen bereits im Petitionsausschuss gemeint, die Entbudgetierung der Hausärzte sei in „einem Federstrich“ möglich – etwa in dem dieser Punkt als Omnibus an ein Gesetz angehängt werden könnte.

Die vielen Gesetzesentwürfe, Eckpunktepapiere und Pläne von Lauterbach verglich Gassen mit einem Stau auf der Autobahn, den man nicht lösen könne, in dem man noch mehr Autos auf die Autobahn stelle.

Mit hausärztlicher Steuerung entstauen

Dem stimmte Buhlinger-Göpfarth zu: “Wir brauchen mehr Koordination und hausärztliche Steuerung!“ Deshalb stimmten auch die Vertreterinnen und Vertreter des Verbandes für den Antrag “Fachärztliche Entbudgetierung bei hausärztlicher Überweisung”.

Sofern eine haus- oder innerfachärztliche Überweisung vorliegt sowie für die Fachgruppen ohne Überweisungsvorbehalt soll in einem ersten Schritt eine fachärztliche Entbudgetierung erfolgen, heißt es im Antrag.

MFA-Tarifsteigerungen sollen refinanziert werden

Ein weiterer Antrag beschäftigte sich mit der Refinanzierung der MFA-Tariflohnsteigerungen. Die Erhöhung der MFA-Gehälter um im Schnitt 7,4 Prozent müssten über den Orientierungspunktwert (OPW) vollständig refinanziert werden, forderten die KBV-Vertreterinnen und -Vertreter einstimmig. Der KBV-Vorstand müsse dies in den Verhandlungen mit den Krankenkassen für den OPW 2025 berücksichtigen.

Gassen hatte in seiner Rede zuvor allerdings deutlich gemacht, dass eine siebenprozentige Erhöhung des OPW illusorisch sei. Denn die Personalkosten machten lediglich einen Anteil von 23 Prozent am Gesamtergebnis der OPW-Anpassung aus.

“Damit ist schon jetzt absehbar, dass die Niedergelassenen unter der geltenden Systematik auch im kommenden Jahr die zu niedrige Anpassung des Orientierungswertes nicht werden aufholen können”, sagte Gassen.

Hybrid-DRG nicht ohne Vor- und Nachsorge

Ein dritter Antrag beschäftigte sich mit den kommenden Hybrid-DRG, mit denen stationäre und ambulante Op gleich vergütet werden sollen. Die KBV-Vertreterversammlung moniert in ihrem Antrag, dass bisher klare Regelungen und EBM-Positionen für die Vor- und Nachsorge (zum Beispiel Verbandswechsel) von Hybrid-DRG fehlen.

Dies müsse dringend und extrabudgetär honoriert werden, auch um die gewünschte Ausweitung des ambulanten Operierens zu erreichen. Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Elektronische Patientenakte darf kein Albtraum werden

Die Umsetzung der elektronischen Patientenakte (E-PA) ohne Testphase bereitet den KBV-Vertreterinnen und -vertretern große Sorgen. Auch wenn für die E-PA in erster Linie die Patientinnen und Patienten verantwortlich sind, erklärte Dr. Frank Bergmann, Facharzt für Neurologie und Vorsitzender der KV Nordrhein, und die ärztliche Dokumentation in den Praxen für die Ärzteschaft wesentlich ist, könnte in den Praxen Anfang 2025 doch wieder Chaos herrschen. Nämlich dann, wenn die PVS-Hersteller auf den letzten Drücker Ende 2024 ein Update für die E-PA aufspielen.

Die “Rahmenbedingungen zum Neustart der E-PA im Sinne der Praxen setzen” lautete der passende von KBV-Vorstand und KBV-Vertreterversammlung eingebrachte Antrag, der einstimmig angenommen wurde. Neben einer Testphase fordern die Niedergelassenen hierin unter anderem auch Klarheit und Transparenz zu Rechten und Pflichten im Umgang mit der E-PA.

Das Bundesgesundheitsministerium müsse eine breit angelegte Informationskampagne auflegen, damit Ärztinnen und Ärzte die GKV-Versicherten nicht über die E-PA informieren und aufklären müssten. Auch müssten spezifische Regelungen für Minderjährige angedacht werden, da hier noch viele Fragen offen seien.

E-Rezept für Heime einfach zu lösen

Hingegen sei das E-Rezept inzwischen überwiegend gut angelaufen, auch wenn nach wie vor zentrale Verordnungsfälle fehlen, berichtete KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner in ihrer Rede. Viel Mehrarbeit verursachen aktuell die Verordnungen für Pflegebedürfte in Heimen. “Wegen des Zuweisungsverbots an Apotheken muss hier meist der E-Rezept-Token ausgedruckt werden”, sagte Steiner.

Dabei habe die KBV dem Ministerium bereits eine einfache Lösung vorgeschlagen: Das Ministerium könne das Zuweisungsverbot aufweichen, dahingehend dass Ärztinnen und Ärzte das E-Rezept per KIM an die Apotheke schicken dürfen, sofern zwischen Heim und Apotheke ein Vertrag besteht – und Patienten diesem Vertrag nicht widersprochen haben.

Würde das Ministerium diesen Weg eröffnen, sei es dann wichtig, dass Heime die Ärzte informierten, welche Patienten dem Vertrag zugestimmt haben, so Steiner weiter.

KBV-Vertreterversammlung kurz und schmerzlos

Da es bislang aus dem Bundesgesundheitsministerium nur viele Gesetzesentwürfe, Eckpunktepapiere, Ankündigungen und nichts wirklich Neues gibt, gab es für die KBV-Vertreterinnen und-Vertreter auch nicht viel zu diskutieren.

Kurz vor 12 Uhr -nach weniger als zwei Stunden – beendete Dr. Petra Reis-Berkowicz, Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, die Sitzung mit den Worten, dies sei wohl die bislang kürzeste KBV-Vertreterversammlung der Geschichte gewesen.

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