Berlin. Mit Jahresbeginn ist das organisierte Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs gestartet – trotz der Bedenken des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF), der kurz vor dem Jahreswechsel noch ein Verschieben des Programms gefordert hatte.
Frauen ab 35 haben statt der bisherigen jährlichen zytologischen Untersuchung nun alle drei Jahre Anspruch auf eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Test), bestehend aus Pap-Abstrich und HPV-Test. Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können wie bislang einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels Pap-Tests durchführen lassen. Alle Frauen ab 20 haben zudem unverändert Anspruch auf eine jährliche klinische Untersuchung.
Die zytologische Untersuchung kann künftig als konventioneller Abstrich oder mittels Dünnschichtverfahren erfolgen.
Versicherteninfo über Kassen und Ärzte
Die Krankenkassen informieren gesetzlich krankenversicherte Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren nun alle fünf Jahre über die Möglichkeit zur Teilnahme am Krebsfrüherkennungsprogramm. Arztpraxen können die altersspezifischen Versicherungsinformationen über die Vor- und Nachteile einer Früherkennungsteilnahme und den Untersuchungsablauf über ihre jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) beziehen.
Die überarbeitete Richtlinie regelt auch das Vorgehen zur Abklärung von auffälligen Befunden. Hieran entzündete sich die Hauptkritik des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF). Denn: Als neue Leistung wurde eine Abklärungskolposkopie eingeführt. Mit dem Programm ist auch eine Qualitätssicherungsvereinbarung zur Abklärungskolposkopie in Kraft getreten. Diese regelt, welche Anforderungen Frauenärzte erfüllen müssen, um Abklärungskolposkopien anzubieten und abzurechnen.
Abklärungskolposkopie scheidet die Ärzte
Der BVF bezweifelte hingegen, ob die Abklärungskolposkopie von pathologischen Befunden als flächendeckende Versorgung gelingen könne: Derzeit gebe es zu wenig Frauenärzte, die Kolposkopien anbieten bzw. über die erforderliche Qualifikation verfügen.
Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) muss sich erst zeigen, wie hoch der Bedarf an Abklärungskolposkopien sein wird – dies sei im Vorfeld schwer zu sagen. Zudem geht die KBV davon aus, dass mit Anlaufen des neuen Früherkennungsprogramms auch Gynäkologen, die die neue Leistung bislang nicht abrechnen konnten, bei ihrer KV eine Genehmigung beantragen werden.
Der GKV-Spitzenverband weist drauf hin, dass die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Abklärungskolposkopie seit Ende Juni 2019 steht. Warum es laut BVF Bundesländer gebe, in denen nicht genug Ärzte die Option zur Weiterbildung genutzt hätten, müssten die ärztlichen Institutionen vor Ort klären.
Frauenärzte beklagen mangelnde Informationen
Auch beklagten die Frauenärzte fehlende Informationen, welche Ärzte eine Abklärungskolposkopie und welche Zytologen eine HPV-Analyse anbieten. Laut GKV-Spitzenverband müssen diese Fragen arztintern gelöst werden. HPV-Test und Kolposkopie gebe es in der Versorgung seit geraumer Zeit, neu sei nur die Aufnahme ins Früherkennungsprogramm.
Auch aus Sicht der KBV arbeiten die Ärzte in der Regel bereits mit Zytologielaboren und Kollegen, die Abklärungskolposkopien durchführen, zusammen – grundsätzlich könne aber auch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung darüber informieren, wer über eine Genehmigung zur Abklärungskolposkopie verfügt.