Berlin. Die von Union und SPD vereinbarte Expertenkommission für eine Reform der Ärzte-Honorare hat ihre Arbeit gestartet. Die Vergütung müsse sich künftig besser am Stand des medizinischen Fortschritts und am Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientieren, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) anlässlich der konstituierenden Sitzung des Gremiums am Mittwoch (22. August) in Berlin. „Wie das besser gelingen kann, soll eine hochkarätig besetzte Kommission unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen analysieren.“
Das Gremium, dessen Zusammensetzung das Bundeskabinett im Juni beschlossen hatte, umfasst insgesamt 13 Mediziner, Ökonomen und Juristen. Sechs von ihnen sind weiblich, sieben männlich. Mit Prof. Ferdinand Gerlach, Prof. Marion Haubitz, Prof. Jonas Schreyögg und Prof. Wolfgang Greiner sind allein vier Mitglieder des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen vertreten.
Die Kommission soll bis Ende 2019 Empfehlungen erarbeiten. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Honorarordnung der gesetzlichen Kassen und die Gebührenordnung der privaten Krankenversicherung reformiert werden. Es sollen „Vorschläge für ein modernes Vergütungssystem“ vorgelegt werden, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts abbildet.