Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband informiertBeschlussübersicht Delegiertenversammlung

Hier finden Sie die Beschlussübersicht der Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes am 12./13. April 2024 in Leipzig.

Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes fand am 12./13. April 2024 in Leipzig statt.

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz jetzt starten

Die Delegiertenversammlung fordert den Gesetzgeber auf, jetzt den Gesetzgebungsprozess für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) einzuleiten. Die Krise der hausärztlichen Versorgung ist immanent und erzwingt sofortiges politisches Handeln. Politische Untätigkeit verschärft die Krise immer weiter und wird letztlich den schleichenden, aber unumkehrbaren Zusammenbruch der hausärztlichen Versorgung nach sich ziehen.

Der aktuell kursierende Entwurf des GVSG greift wesentliche Elemente des Eckpunktepapiers zum

Krisengipfel hausärztliche Versorgung auf. Trotz einiger dringend erforderlicher Nachbesserungen im Detail hat dieser Gesetzesentwurf das Potenzial, die Situation der hausärztlichen Praxen zu verbessern und die hausärztliche Versorgung insgesamt zu stabilisieren.

  • Die Entbudgetierung des hausärztlichen Versorgungsbereichs sorgt für Kalkulationssicherheit in den Praxen.
  • Der HZV-Bonus für Patientinnen und Patienten schafft weitere Anreize für die Einschreibung und stärkt damit eine primärärztlich gesteuerte Versorgung, die nachweislich eine bessere Versorgung als der Kollektivvertrag leistet.
  • Die Jahrespauschale kann die Praxen von den ökonomischen Zwängen der sogenannten “Verdünnerfälle” entlasten und schafft damit Zeit für die Versorgung der wirklich Kranken. Sie ist überdies essentielle Vorbereitung der Praxen auf Veränderungen durch die weitere Digitalisierung der ambulanten Versorgung und ermöglicht die Nutzung bestehender Prozessvereinfachungen in der Versorgung, wie beispielsweise die Verordnung von Dauermedikation (bis zu vier Quartale) frei von ökonomischen Zwängen in den Praxen. Für Menschen mit komplexen chronischen Erkrankungen und dadurch erhöhtem Behandlungsbedarf muss zur Abbildung der aufwändigen Versorgung die bisherige quartalsweise Honorierung aus Grund- und Chronikerpauschale erhalten bleiben. Eine Jahrespauschale würde in diesen Fällen das Morbiditätsrisiko bei den versorgenden Praxen lassen.
  • Die Vorhaltepauschale kann Praxen, die ihren hausärztlichen Versorgungsauftrag vollumfänglich wahrnehmen, stärken und eine stabile Finanzierung sichern. Überzogene Forderungen, wie die Einrichtung einer regelhaften Samstagssprechstunde, sind vehement abzulehnen.
  • Durch das Anheben der Bagatellgrenze bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung auf 300 Euro, können künftig rund 80 bis 90 Prozent der Regresse entfallen, sodass auch hausärztliche Praxen deutlich entlastet werden.

Die Ampel-Koalition muss deshalb umgehend die weiteren formalen Schritte des Gesetzgebungsverfahrens zum GVSG einleiten, damit die konkreten Nachbesserungsbedarfe im weiteren formalen Verfahren adressiert und gelöst werden können und letztlich die dringend erforderlichen Maßnahmen zur Stabilisierung und Stärkung der hausärztlichen Versorgung endlich in den Praxen ankommen.

Primärversorgungszentren

Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes fordert die politisch Verantwortlichen und die Krankenkassen dazu auf, hausärztliche Primärversorgungszentren, die für eine flächendeckende hausärztliche Versorgung notwendig sind, zu ermöglichen.

Die für die Transformierung von Hausarztpraxen zum PVZ notwendigen Gelder, sowie Mittel für das umfassende Versorgungsangebot sind zusätzlich zur bisherigen Finanzierung bereitzustellen.

Als Mindeststandard der personellen Ausstattung eines hausärztlichen Primärversorgungszentrums gehört mindestens eine Hausärztin oder ein Hausarzt mit einem vollen hausärztlichen Versorgungsauftrag. Im Team der nichtärztlichen Mitarbeiterinnen sollte eine akademisch geschulte Mitarbeiterin sein.

Wünschenswert wäre dabei eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis und ein Studium, das auf die primärärztliche Versorgung zugeschnitten ist (z. B. PCM oder hausärztlich qualifizierter PA).

Umsetzung von HÄPPI bundesweit fördern

Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes fordert den Gesetzgeber und die Kostenträger auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass flächendeckend das Versorgungskonzept “HÄPPI” (Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell) des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes umgesetzt werden kann.

Sinnvolle Reform der stationären und intersektoralen Versorgungsstrukturen

Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes fordert den Gesetzgeber auf:

  • Eine konsequente Strukturreform der stationären Versorgung zügig umzusetzen, anstatt immer weiter Milliarden von Finanzmitteln der Solidargemeinschaft in die Aufrechterhaltung ineffizienter Krankenhausstrukturen zu stecken.
  • Jegliche Vorschläge, stationäre Versorgungseinrichtungen – sogenannte intersektorale Zentren – für die hausärztliche Versorgung zu öffnen, um damit die hausärztliche Versorgung vor Ort zu stabilisieren, abzulehnen. Sie verkennen die Versorgungsrealitäten der Krankenhäuser und den dortigen Mangel an qualifiziertem Personal und missverstehen überdies den besonderen hausärztlichen Versorgungsauftrag vollkommen. Stattdessen kann es sinnvoll sein, wenn Hausärztinnen und Hausärzte die Mitbetreuung kurzstationärer Einrichtungen übernehmen. Dies sollte in regionalen Projekten erprobt und ggf. weiter konkretisiert werden.
  • Die Reform der Notfallversorgung zeitnah entsprechend der gemeinsamen Eckpunkte von KBV, Marburger Bund und Hausärztinnen- und Hausärzteverband umzusetzen. Im Zentrum muss dabei die klare und verbindliche Steuerung der Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebenen stehen.

Krankenhausreform

Die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes fordern den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden Krankenhausreform die gewachsenen und bewährten hausärztlichen Strukturen nicht zu gefährden und die Ermächtigungen von Krankenhäusern für den hausärztlichen Bereich – wenn überhaupt – nur in unterversorgten Gebieten zeitlich begrenzt und abhängig vom Versorgungsgrad zuzulassen.

Beteiligung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes an der Reform des Notfalldienstes

Die Bundesdelegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverband fordert die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder auf, den Hausärztinnen- und Hausärzteverband an den Überlegungen und der Ausgestaltung der Reform der Notfallversorgung auf Bundes- und Landesebene zu beteiligen.

Dabei sind folgende Aspekte im Interesse der Hausärzteschaft für geordneten Sicherstellung der Patientenversorgung zu berücksichtigen:

  1. Patientinnen und Patienten sind vor Fehlversorgung zu schützen und im Rahmen einer einheitlichen Ersteinschätzung (Triage) dem richtigen und notwendigen Versorgungsweg zuzuführen.
  2. Der Erwartungshaltung der Bevölkerung, eine Routineversorgung 24/7 auch unter Inanspruchnahme der Kliniken erhalten zu können, muss politisch entgegengewirkt werden.
  3. Während der regulären Praxisöffnungszeit ist eine zusätzliche Routineversorgung von Notfällen in integrierten Notfallzentren 24/7 nicht notwendig.
  4. Das Gesundheitsbewusstsein und die Gesundheitsaufklärung in der Bevölkerung zu schärfen, ist dringend geboten, um die Notdienstkapazitäten vor überflüssiger Inanspruchnahme zu schützen.

Finanzierung der Vorhaltekosten des ärztlichen Notdienstes

Die Delegiertenversammlung fordert den Gesetzgeber auf, dass die Finanzierung des ärztlichen Notdienstes nicht mehr zu Lasten der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfolgen darf und stattdessen aus eigenen Förderungstöpfen finanziert werden muss.

Transparenz der Kosten im Not- und Rettungsdienst

Die Delegiertenversammlung fordert den Gesetzgeber auf, die Landesministerien zu verpflichten, quartalsweise die Entwicklung der Kosten des Notdienstes, des Rettungsdienstes, der Krankenhausambulanzen und des KV-Bereitschaftsdienstes zu erfassen und zu veröffentlichen.

Eine Auflistung der jeweiligen Kosten, die auch die Kostenstruktur der einzelnen Notfallpraxen nachvollziehbar macht, ist in einem halbjährlichen Benchmark-Bericht für die einzelnen Versorgungsregionen zu veröffentlichen.

Befreiung des Bereitschaftsdiensts von der Sozialversicherungspflicht

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, umgehend gleichrangig und analog zu Notärztinnen und Notärzten im Rettungsdienst im § 23c Absatz 2 SGB IV die Tätigkeit im allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst auch als Befreiungstatbestand von Sozialversicherungspflicht aufzunehmen.

Hybrid-DRG

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (SpiBu) wird nachdrücklich aufgefordert, die postoperative Leistungskomponente im Rahmen von Hybrid-DRG Eingriffen den tatsächlichen erforderlichen hausärztlichen Aufwand mit einem gestuften System realitätsnah abzubilden:

  • Stufe 1: Befundbesprechung, einmaliger Verbandswechsel
  • Stufe 2: Mehrfacher Verbandswechsel und Wundkontrollen (max. 3x)
  • Stufe 3: Komplexe, wiederholte Verbandswechsel (>3), Debridement, Wundkontrollen, Drainagenentfernung
  • Des Weiteren sind für postoperative operationsbedingte nicht-chirurgische Komplikationen, die bisher in den Tagen des Krankenhausaufenthaltes dort behandelt worden wie z. B. Thrombose bzw.

Thromboseausschluss, Luftnot, Harnwegsinfekt, Durchgangssyndrom, Hypertensive Entgleisungen, Übelkeit, Sturzneigung, cerebrale Ischämien, Exsikkose, Harnverhalt, VHF usw. Abrechnungsmodalitäten mit speziellen Ziffern zu etablieren.

Ebenso ist vor der Durchführung der OP verbindlich zu klären, wer die geplante sowie die ungeplante (z. B. Hausbesuchsanforderung bei Lungenembolieverdacht usw.) Nachbetreuung übernimmt.

Zusätzliche Vergütung bei Ambulantisierung

Wir fordern, die bei der Ambulantisierung stationärer Leistungen automatisch für den hausärztlichen Bereich entstehende Mehrarbeit durch eine zusätzliche extrabudgetäre Vergütung angemessen zu honorieren.

Entlassmanagement

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wird aufgefordert, bei Ihren Mitgliedsverbänden auf die Umsetzung des Entlassmanagements, insbesondere für Personengruppen mit komplexen Versorgungsbedarfen, hinzuwirken. Die Regelungen nach § 39 Abs. 1a SGB V (Rahmenvertrag Entlassmanagement zwischen GKV- Spitzenverband, KBV und DKG) sind mindestens anzuwenden bzw. zu verschärfen.

Konzept zur Förderung des Berufsbildes Primary Care Managerin (PCM)

Die Delegierten bitten den Gesamtvorstand (Geschäftsführenden Vorstand plus Landesvorsitzende) bis zur nächsten Delegiertenversammlung im Rahmen des Hausärztinnen- und Hausärztetages im September 2024 in Berlin, ein umfassendes Konzept zum Berufsbild der PCM (Primary Care Managerin) vorzulegen, welches neben möglichen finanziellen Förderangeboten (Stipendien, Reisezuschüsse etc.) des Bundesverbandes und / oder der Landesverbände auch Konzepte zur wissenschaftlichen Evaluation der Tätigkeit der Absolventinnen des ersten Studienjahrganges in der Praxis und einer gezielten Werbekampagne für den Studiengang in Zusammenarbeit mit der FOM enthalten sollte.

Bericht aus dem Forum Hausärztinnen und dem Forum Weiterbildung

Verhinderung von Gewalt gegen Frauen

Die Delegierten fordern den Vorstand des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes auf, gezielt auf politischer Ebene und insbesondere gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) auf Prävention vor allem von Vergewaltigungen durch angemessene Änderung des deutschen Strafrechts hinzuwirken.

Damit kann Deutschlands Blockade des Artikel 5, der den Straftatbestand der Vergewaltigung betreffenden EU-Richtlinie aufgehoben und deren zügige Umsetzung für einen umfassenden und effektiven Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erreicht werden.

128. Deutscher Ärztetag 2024 (07.–10.05.2024 | Mainz), verschiedene Themen

Nachwuchssicherung im hausärztlichen Bereich

Die Delegiertenversammlung fordert die politisch Verantwortlichen auf, alles dafür zu tun, um die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung mit der Weiterentwicklung der hausärztlichen Versorgung für die Zukunft zu sichern. Hierzu ist die Sicherung einer ausreichenden Menge von Hausärztinnen und Hausärzten eine unabdingbare Voraussetzung. Dies zeigt auch das IGES-Gutachten vom November 2023, welches Erfolgsfaktoren zur Sicherung des hausärztlichen Nachwuchses in anderen Ländern identifizierte.

Die Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik des Bundes und der Länder sind aufgefordert, diese Erkenntnisse zu nutzen und die vorhandenen Ansätze konsequent umzusetzen:

  • Umsetzung der Reform der Approbationsordnung zur Stärkung und Weiterentwicklung der Allgemeinmedizin während der medizinischen Ausbildung durch Änderung der Reform der ÄApprO (Umsetzen des konsentierten Masterplans 2020)
  • Weiterentwicklung der Praxen und Stärkung der hausärztlichen Versorgung durch klare Definition als primärärztliches Versorgungszentrum und damit als der am besten geeignete Ort der Koordination und Steuerung der Patientinnen und Patienten
  • Ermöglichung arbeitsteiliger Form der Berufsausübung in Primärversorgungszentren gegründet durch Hausärztinnen und Hausärzte (HÄPPI) und unter Einbeziehung arztentlastender akademischer Teammitglieder sowie weitere versorgender Berufsgruppen unter hausärztlicher Supervision.

Digitalisierung

Bessere Digitalisierung der Praxen durch gute Arzt-Informations-Systeme

Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes fordert den Gesetzgeber auf, die bestehenden Vorgaben zur Reglementierung und Zertifizierung von AIS deutlich zu verschärfen. Die bedeutet u. a.

  • KBV und gematik bedürfen klarer und umfassender gesetzlicher Prüfaufträge hinsichtlich der Funktionen, die AIS umsetzen müssen, inklusive einer angemessenen Usability und Performance im Praxisalltag.
  • Diese Prüfaufträge müssen verbunden sein mit der Verpflichtung der KBV und der gematik, diese auch entsprechend umzusetzen; Sichtprüfungen und Eigenerklärungen genügen dafür in der Regel nicht.
  • Ein klarer Prüfauftrag erfordert auch die Möglichkeit von Sanktionen, die die AIS-Anbieter direkt treffen (z. B. Strafzahlungen o. ä.).
  • Die AIS müssen verpflichtet werden, sich für andere digitale Anwendungen im Gesundheitswesen zu öffnen, Schnittstellen zur Verfügung zu stellen und eine maximale Interoperabilität sowie Wechselmöglichkeit zwischen diversen PVS zu gewährleisten.
  • Voraussetzung für funktionierende AIS ist allerdings, dass Komponenten der TI stabil und sicher funktionieren und dass die gesetzlichen Fristen, die Anpassungen in den AIS erfordern, realistisch gesetzt werden.

Medikationsmanagement in der ePA von der Versorgung her gestalten

Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes fordert den Gesetzgeber und die gematik auf:

  • In der elektronischen Patientenakte die Anwendungen “elektronische Medikationsliste” und “Medikationsplan” zeitgleich anzubieten, um Ärztinnen und Ärzten, die für die Entscheidungen zur Pharmakotherapie notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und damit die Patientensicherheit zu erhöhen.
  • Für den Medikationsplan in der ePA ein klares Verständnis und transparentes Rollen-Rechte- Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, das klarstellt, wer in welcher Form Zugriff und Änderungsbefugnisse im Medikationsplan hat.

Das E-Rezept und die TI müssen funktionieren

Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes stellt nachfolgende Forderungen an den Gesetzgeber und die gematik:

  • Die Einführung von künftigen digitalen Massenanwendungen bedarf ausreichender Test- und Erprobungsphasen, um den sicheren flächendeckenden Betrieb zu gewährleisten. Nur so kann verhindert werden, dass bestimmte Versorgungskonstellationen bei der Konzeption völlig unbeachtet bleiben.
  • Die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Pflegeheimen oder mit ambulanten Pflegediensten mit E-Rezepten ist weiterhin nicht zufriedenstellend möglich. Hier müssen umgehend die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Zuweisung des E-Rezepts entweder an den Pflegedienst oder die Apotheke technisch und rechtlich ermöglicht wird.
  • Flächendeckende Ausfälle von Komponenten der TI müssen künftig vollständig unterbunden werden, weil sie eine unzumutbare Belastung der hausärztlichen Praxen bedeuten.
  • Die ärztliche Verordnung muss für alle Versorgungskontexte per E-Rezept ermöglicht werden. D. h. Privatversicherte und Heilfürsorgeberechtigte müssen E-Rezepte erhalten. Die Verordnung von Betäubungsmitteln, Praxisbedarf und Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln etc. müssen per E- Rezept ermöglicht werden.

Den Start der “ePA für alle” richtig vorbereiten

Die Delegiertenversammlung fordert den Gesetzgeber und die gematik auf:

  • Es muss zwingend sichergestellt werden, dass die ePA zum Start im Januar 2025 hochperformant in den AIS umgesetzt wird. Der Zugriff auf die ePA, der Up- und Download von Dokumenten und Daten, sowie die Nutzung von Funktionalitäten, wie z. B. die Medikationsliste und der Medikationsplan, müssen ohne Zeitverzug in den Praxen ermöglicht werden. Dafür müssen die AIS und die Anwendungen der TI sauber ineinandergreifen und abgestimmt funktionieren. Alle technischen Komponenten müssen selbstverständlich zu 100 % laufsicher sein.
  • Die Einführung der “ePA für alle” muss mit umfangreichen Informations- und Aufklärungskampagnen durch das BMG und die Krankenkassen begleitet werden. Die Aufgabe ist in den Praxen, zumal mitten im Januar, in der Infekt-Zeit nicht zu leisten.
  • Mit dem Start der “ePA für alle” müssen den Hausärztinnen und Hausärzten Grundfunktionalitäten jeder digitalen Anwendung zur Verfügung stehen. Eine davon ist die Volltextsuche in der ePA, die zwingende Voraussetzung dafür ist, dass die ePA und die Vielzahl der dort enthaltenen Informationen überhaupt sinnvoll verarbeitet werden können.
  • Hausärztinnen und Hausärzte benötigen dauerhaften Zugriff auf die ePA ihrer Versicherten, zumindest der Patientinnen und Patienten, die in der HZV eingeschrieben sind.

Alle (staatlichen) Organisationen müssen eAU empfangen können

Die Delegiertenversammlung fordert den Gesetzgeber auf, umgehend alle staatlichen Stellen (Arbeitsagentur, Rentenversicherung, Heilfürsorge etc.) zu verpflichten, digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu empfangen.

HZV-Kennzeichen in die Versichertenstammdaten aufnehmen

Die Delegiertenversammlung fordert die gematik auf, bei der Weiterentwicklung der sogenannten Versichertenstammdaten künftig auch zu dokumentieren, ob eine Versicherte/ein Versicherter in die HZV eingeschrieben ist und diese aktuelle Information auch allen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung zu stellen. Der Teilnahmestatus von HZV-Versicherten kann dabei nur sachgerecht durch die HÄVG bestimmt und zur Verfügung gestellt werden.

KI-Positionspapier

Die Delegiertenversammlung fordert den Geschäftsführenden Vorstand auf, gemeinsam mit der AG Digitales ein Positionspapier “KI in der Hausärztlichen Praxis” zu erarbeiten. Der Gesetzgeber und die IT-Industrie sind dann aufgefordert, bei ihrer Arbeit zur Regulatorik und Anwendungen von Künstlicher Intelligenz (KI) dieses Positionspapier des Hausärztinnen und Hausärzteverbandes zu berücksichtigen.

Digitale Gesundheitsanwendungen

Die Delegierten fordern den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Regelung zu den sog. Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in dem Sinne abzuändern, dass die Zulassung von Digitalen Gesundheitsanwendungen erst nach einem vollumfänglichen Nachweis einer wissenschaftlichen Evidenz entsprechend den strengen Zulassungskriterien von Arzneimitteln sowie zeitlich begrenzt erfolgen kann.

Des Weiteren müssen die Erstattungsbeträge für DiGAs zum ersten Tag der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis verhandelt werden, wobei eine Erstattungsobergrenze von 150 Euro pro Quartal gelte und der Nutzen nachgewiesen sein muss.

Aussetzung der kostenfreien Abgabe der PA

Die Delegierten bitten den Vorstand zu prüfen, ob die zur Zeit kostenfreie Abgabe einer ersten Kopie der Patientenakte beispielsweise durch eine seitens der Selbstverwaltung zu schaffende Ziffer im EBM oder andere Mechanismen vergütet werden könnte.

Anträge zu anderen Themen und Verschiedenes

Bz-Teststreifen

Wir fordern den G-BA auf, dass die völlig widersinnige Einstufung von Blutzucker-Teststreifen als Arzneimittel zugunsten der einzig logischen Einstufung in die Gruppe der Hilfsmittel geändert wird.

Inklusive Medizin in Studium und Weiterbildung

Die Delegierten unterstützen die Forderungen des Positionspapiers, das von der AG Inklusive Medizin des Bayerischen Hausärzteverbandes unter Leitung von Dr. Ute Schaaf erarbeitet und von den Mitgliedern des Landesvorstandes des Bayerischen Hausärzteverbandes im Rahmen ihrer Sitzung am 09.02.2024 verabschiedet wurde:

Jeder Arzt und jede Ärztin in der patientennahen Versorgung sollte über Basiswissen und Basiskompetenzen verfügen, die zur Behandlung von erwachsenen Menschen mit geistiger und komplexer Behinderung notwendig sind. Folgende Punkte sollten daher bereits im Studium vermittelt werden:

1. Kommunikation mit Menschen mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit

  1. Prinzipien der einfachen Sprache, unterstützte Sprache, Braille, Gebärdensprache, Sprachcomputer, basale Kommunikationsformen
  2. Besonderheiten der partizipativen Entscheidungsfindung bei Menschen mit gesetzlicher Betreuung, Rolle der begleitenden Person (professionelle Unterstützer)

2. Schmerzerkennung bei Menschen ohne oder mit deutlich reduzierter Verbalsprache; Tools zur Schmerzerfassung benennen und nichtärztliches Fachpersonal einweisen in den Umgang

3. Recherchekompetenz zur raschen effektiven Wissensfindung zu seltenen Syndromen (insbesondere Akut- und Notfallversorgung)

4. Wissen zur sozialrechtlichen Situation

  1. Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfB) – Konsequenz für Sozialversicherung, z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Krankheitsfall
  2. Allgemeines zu Heil- und Hilfsmittelverordnung
  3. Unterschied Einrichtungen der Eingliederungshilfe vs. Pflegeheim, UN-Behindertenrechtskonvention

5. Kenntnisse über häufige Fallstricke in der (Akut-)Behandlung

  1. Übersehene Frakturen durch Nichterkennen von Schmerzen
  2. Schwere Koprostase, paradoxe Diarrhoe
  3. Organische Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten
  4. Aspirationspneumonien, Reflux, Schluckstörung
  5. Medikamenteninteraktionen
  6. Erschwerte Compliance in der Therapie und Umgang damit

6. Ärztliche Haltung (Methodik zur Entwicklung: Fallbesprechungen, reale Begegnung mit komplex behinderten Menschen, hierdurch Abbau von Berührungsängsten)

7. Basiskenntnisse über medizinische Versorgungsstrukturen (Medizinisches Zentrum für Menschen mit Behinderung – MZEB, spezialisierte Stationen und therapeutische Netzwerke)

Pandemie

Die Delegierten fordern die Bundesregierung auf, die hausärztliche Expertise – sowohl auf Basis der Erfahrungen aus den Hausarztpraxen als auch aus wissenschaftlicher Sicht – bei der retrospektiven Betrachtung der Corona-Pandemie mit einzubeziehen und daher sowohl den Hausärztinnen- und Hausärzteverband als auch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) bei möglichen Expertenkommissionen zur Corona-Pandemie von Beginn an mit einzubeziehen.

Hitzeaktionspläne hausärztlich begleiten

Die Delegierten beauftragen den geschäftsführenden Vorstand gemeinsam mit der AG Klima, ein Papier zu erarbeiten, welches Städte und Gemeinden aus hausärztlicher Sicht bei der Gestaltung von Hitzeaktionsplänen unterstützt. Hiermit können die Landesverbände auf die Städte und Kommunen zugehen bzw. deren Anfragen beantworten.

Kardiorespiratorische Polygraphie gehört in hausärztliche Hände

Wir fordern, die völlig widersinnige Benachteiligung der Hausärzte bei der Abrechnung der kardiorespiratorischen Polygraphie (EBM 30900) aufzuheben durch Verzicht der nicht sachgerechten Ausschlüsse. Die KBV wird dahingehend aufgefordert, eine Änderung des EBM zu erwirken.

Pharmasponsoring der Frühjahrstagung

Zukünftige Mitgliederversammlungen unseres Verbands sollen möglichst auf Pharmasponsoring verzichten.

Fortführung des Programms der Nationalen Versorgungsleitlinien

Die Delegierten mögen beschließen, den Vorstand zu beauftragen, auf die Träger des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) einzuwirken, dass die Angebote des ÄZQ und insbesondere die Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) erhalten und nahtlos fortgeführt werden. Dazu muss eine geeignete Anschlussstruktur bis zum 01.01.2025 geschaffen werden.

Bereitstellung von Umweltdaten für nachhaltige Produkte

Die Delegiertenversammlung fordert Hersteller und Dienstleister im Gesundheitswesen auf, Daten zu ihren Produkten in Bezug auf den ökologischen CO2-Fußabdruck und sonstige Umwelteinflüsse zu erheben und den Leistungserbringern in vergleichbarer Form zur Verfügung zu stellen.

Dabei ist der gesamte Produktzyklus von der Gewinnung der Rohstoffe, der Verarbeitung, dem Transport, der Verpackung, der Nutzung, dem Prozess einer Wiederverwertung, notwendige Instandhaltungen und die Entsorgung zu berücksichtigen.

Förderung der Verordnung von Pulverinhalatoren

Die Delegiertenversammlung fordert den Gesetzgeber und die Krankenkassen auf, wirksame Anreize zu setzen, sodass wenn medizinisch möglich Dosieraerosole, insbesondere mit Apafluran, gegenüber den Pulverinhalatoren nachrangig verordnet werden. Dies kann z. B. über die Rabattverträge stattfinden.

Präventionsprogramme müssen die Cannabislegalisierung begleiten

Die Delegiertenversammlung erinnert den Gesetzgeber, dass mit der Cannabislegalisierung eine besondere Verantwortung des Staates für seine Bürger entsteht.

Deshalb fordert die Delegiertenversammlung Unterstützungsprogramme für den Ausstieg, aber auch unbedingt breit angelegte Aufklärungsprogramme, die vor den Risiken eines Gebrauchs informieren müssen. Diese ist aktuell nicht in ausreichendem Maße gegeben. Alleine eine Informationsseite des BMG reicht nicht aus.

Deshalb droht ein ähnlich risikobehafteter Umgang, wie dieser aktuell bereits beim Konsum von Alkohol oder Nikotin besteht, mit all seinen gesundheitlichen Langzeitfolgen.

Gesundheitskompetenz mit nichtmedikamentösen Maßnahmen erhöhen

Unser Verband möge sich öffentlich und über die entsprechenden Gremien (Deutscher Ärztetag/ Ärztekammern mit ihren Ausschüssen in Land und Bund / KV / KBV / politische Gremien) dafür einsetzen, dass die Gesundheitskompetenz durch Information zu nicht-medikamentösen Maßnahmen gefördert wird: In Gesundheitsinformationen zu Medikamenten bzw. Fachinformationen, sowie bei ärztlichen Fortbildungen sollen bei der Besprechung von Medikamenten nicht-medikamentöse Maßnahmen eine wahrnehmbare Rolle spielen, auch als Zeichen unserer Verantwortung für die Umwelt.

Vorrang für evidenzbasierte Leitlinien in der hausärztlichen Routine

Wir wollen dafür eintreten (Deutscher Ärztetag / Ärztekammern mit ihren Ausschüssen in Land und Bund/ KV/ KBV / Politik), dass in der hausärztlichen Versorgung die Leitlinien unserer hausärztlichen Fachgesellschaft (DEGAM) Vorrang vor gebietsärztlichen Leitlinien haben.

Gerade bei stabilen, chronisch kranken multimorbiden Patienten, sollte nicht jede kurzfristige Aktualisierung einer gebietsärztlichen Leitlinie, die gar im Widerspruch zur aktuellen Nationalen Versorgungsleitlinie steht, das hausärztliche Handeln ändern.

Ressourcenschonung durch Deprescribing/Absetzstrategien

Unser Verband möge sich öffentlich und über die entsprechenden Gremien (Deutscher Ärztetag / Ärztekammern mit ihren Ausschüssen in Land und Bund/ KV/ KBV) dafür einzusetzen, dass Informationen zu Deprescribing bzw. Absetzstrategien zu einem Bestandteil in Informationen zu Medikamenten – besonders auch bei Neueinführungen – werden: In Gesundheitsinformationen zu Medikamenten und bei ärztlichen Fortbildungen sollen Absetzstrategien einen wahrnehmbaren Platz einnehmen, auch als Zeichen unserer Verantwortung für die Umwelt.

Kodex Anstellung

Die Delegiertenversammlung empfiehlt seinen anstellenden und angestellten Mitgliedern, sich an dem Kodex Anstellung zu orientieren. Dieser wird zusätzlich auf der Homepage des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes publiziert. Anstellende Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre freiwillige Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Empfehlungen über die Homepage des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes transparent zu machen.

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