Der Hausärzteverband informiertDelegiertenversammlung: Das sind die Beschlüsse

Hier finden Sie die Beschlussübersicht der Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes e.V. am 20. und 21. April 2023 in Münster.

Arbeitsatmosphäre: Insgesamt 29 Anträge haben die Delegierten debattiert.

Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert die Politik und den Gesetzgeber auf, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen und zeitnah die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen, auf der Grundlage der im 15. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)) verabschiedeter Regelungen zur Entbudgetierung der Kinder- und Jugendärzte, im Wege des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren umzusetzen.

EBM-Änderung

Wir fordern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)

  • die Aufhebung der Budgetierung der GOP 03230, die aktuell nur einmal pro Quartal bei der Hälfte der Patienten honoriert wird;
  • die Einführung einer zusätzlichen GOP im Rahmen einer Struktur- oder Managementpauschale;
  • hinsichtlich der Vergütung der NäPA, die Aufhebung der reinen Fallbezogenheit.

Vergütung für das Management beim Medikamentenaustausch in Apotheken

Wir fordern, dass die Mehrarbeit, die in deutschen Hausarztpraxen durch die zunehmenden Anrufe von Apotheken wegen der fehlenden Verfügbarkeit verordneter Medikamente entsteht, angemessen vergütet wird.

Vergütung qualifizierter Assistenzberufe

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert die Krankenkassen als HZV-Vertragspartner auf, die Leistung qualifizierter Assistenzberufe im Rahmen der HZV- Verträge angemessen außerhalb bestehender Obergrenzen im Rahmen von Zuschlägen (z. B. Strukturpauschalen / Teampraxis-Zuschlägen) zu vergüten und in entsprechende Verhandlungen mit den Landesverbänden einzutreten.

Praxisstandorte sichern, Inflation ausgleichen, Patientenversorgung sichern

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert den Gesetzgeber auf, zeitnah für die gestiegenen Lebenshaltungskosten einen Ausgleich in die Vergütung der Hausärztinnen und Hausärzte (KV, HZV, GOÄ, BG) als Sonderleistung einzubringen.

Bonus für Versicherte, die an der HZV teilnehmen

Die Delegierten fordern den Gesetzgeber auf, die Regelungen zum Bonus für Versicherte, die an der HZV teilnehmen, so anzupassen, dass der Bonus regelmäßig durch die Krankenkassen gewährt wird, unabhängig von prospektiven Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

Medizinische Fachangestellte mehr wertschätzen!

Um die hausärztliche Teampraxis zu sichern und im Wettbewerb mit anderen Professionen bestehen zu können, fordern wir den Vorstand des Hausärzteverbandes auf, gemeinsam mit BÄK, KBV, VMF (Verband medizinischer Fachberufe) eine öffentlich wirksame Kampagne anzustreben, um die Attraktivität und Qualifikationsmöglichkeiten des Berufsbildes der MFA in der Hausarztpraxis auf geeigneten Kanälen sichtbar zu machen.

Notdienstreform

Die Bundesregierung und das BMG werden aufgefordert

  1. die ambulanten Leistungserbringer und insbesondere den Hausärzteverband als Vertretung der Hausärztinnen und Hausärzte, deren Expertise in der Notdiensterbringung maßgeblich ist und die den Notfalldienst jetzt schon als größte Gruppe gewährleisten, an den Überlegungen und der Ausgestaltung der Notfalldienstreform zu beteiligen. Kommissionen ohne Beteiligung des Hausärzteverbandes sind ungeeignet, Reformvorhaben des Notfalldienstes zu planen.
  2. Patientinnen und Patienten vor Fehlversorgung zu schützen durch Einführung eines verpflichtenden Ticketsystems zur Ersteinschätzung der Dringlichkeit, z. B. über evaluierte algorithmengestützte Tools.
  3. der Erwartungshaltung, Routineversorgung 24/7 auch unter Inanspruchnahme der Kliniken erhalten zu können, muss politisch entgegengewirkt werden.
  4. sozialverträgliche Maßnahmen einzuführen für Patienten, die das Ticketsystem zur Ersteinschätzung umgehen.
  5. die Notfallversorgung als Teil der Daseinsfürsorge und fallzahlunabhängig zu finanzieren.

Keine Parallelstrukturen im Notdienst

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes unterstützt die Regierungskommission für die Krankenhausreform in ihrem Anliegen, die Notfallversorgung der einzelnen Sektoren im Gesundheitswesen besser aufeinander abzustimmen und, soweit möglich, integrierte Strukturen zu schaffen.

Insbesondere die Etablierung eines einheitlich genutzten, sektorübergreifenden Ersteinschätzungssystems wird unterstützt.Die Ausgestaltung allein aus der Sicht der Krankenhäuser und der dort einzurichtenden zentralen Notfallambulanzen, wie u.a. von der Regierungskommission vorgeschlagen, wird abgelehnt.

Nachbesserungsbedarf Eckpunktepapier MVZ-Regulierungsgesetz

Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes begrüßen dem Grundsatz nach die dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 27. März 2023 zugrundeliegenden Eckpunkte für ein MVZ- Regulierungsgesetz, sehen jedoch Nachbesserungsbedarf insbesondere mit Blick auf die Ausgestaltung der regionalen Beschränkungen der Gründungsbefugnisse sowie die Notwendigkeit der Begrenzung der Anzahl der Zulassungen in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ).

Auch in Zukunft müssen sich Umfang und Ausgestaltung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland vordringlich am medizinischen Versorgungsbedarf und am Gemeinwohl und nicht an finanziellen Renditeerwartungen von Kapitalinvestoren orientieren.

Es bedarf daher klarer rechtlicher Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Gründung und des Betriebs Medizinischer Versorgungszentren und daher eine noch stärkere regionale Beschränkung der Gründung eines MVZ durch ein zugelassenes Krankenhaus in seinem Einzugsgebiet innerhalb von 30 km sowie die Begrenzung des Versorgungsanteils des MVZ in dem Planungsbereich der KV, in dem die Gründung beabsichtigt ist, auf max. 5 Prozent der hausärztlichen Sitze.

Ferner sollten keine Anstellungsgenehmigungen nach § 95 Abs. 2 Satz 7 SGB V für Ärztinnen und Ärzten eines Krankenhaus-MVZ in Fachrichtungen, die nicht hauptamtlich oder zumindest belegärztlich am Haus durch Fachabteilungen vertreten sind, sowie keine hausärztlichen Krankenhaus-MVZ und keine Anstellung von Hausärztinnen und Hausärzten (keine Zuweiserfunktion von Hausärztinnen / Hausärzten in Krankenhaus-MVZ) zulässig sein.

Arztzeit muss wieder Patientenzeit werden

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert die Politik auf, die Bürokratielast – insbesondere die redundante “Qualitätsbürokratie” –drastisch zu reduzieren.

Unterversorgung verhindern, regionale Versorgungsmodelle stärken

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes unterstützt die Entwicklungen von Teamarztpraxen und zukunftsorientierten komplexeren Kooperationsmodellen und sieht hierbei einen Beitrag, die drohende Unterversorgung in zunehmend unterversorgten Gebieten abzumildern.

Appell zur Gestaltung der hausärztlichen Zukunft

Die Delegiertenversammlung fordert den Vorstand auf, gemeinsam mit dem Forum Weiterbildung ein Positionspapier zur Steigerung der Attraktivität und Gestaltung der Zukunft des Hausarztberufes zu entwickeln und zur Verabschiedung zu stellen. Insbesondere mit folgenden Inhalten: Klimafolgen, Teampraxis, Entbürokratisierung, zukünftige Honorarsystematiken und Versicherungsstrukturen.

Quote telemedizinischer Versorgung

Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes fordern die Politik und den Gesetzgeber auf, auch in Zukunft sicherzustellen, dass im Falle einer telemedizinischen Versorgung (Telefon- oder Videosprechstunde) immer eine Anschlussbehandlung der Patientin oder des Patienten durch die hausärztliche Praxis vor Ort gewährleistet ist, die die telemedizinische Leistung erbracht hat, sofern dies medizinisch erforderlich ist.

Das einfachste Instrument dafür ist die Festlegung einer maximalen Quote an Patientinnen und Patienten, die durch eine Praxis telemedizinisch versorgt werden dürfen. Dieser Anteil soll in der jeweiligen Praxisstruktur 50 Prozent der behandelten Fälle nicht überschreiten.

Digitale Plattform für Patientinnen und Patienten

Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes beauftragen den GeschäftsführendenVorstand unter Einbindung der AG Digitales sowie unter Zuhilfenahme der HÄVG AG, mit dem Aufbau einer digitalen Plattform des Deutschen Hausärzteverbandes zu beginnen.

Zielgruppe der Plattform sind die Patientinnen und Patienten, die hausärztliche Versorgung in Anspruch nehmen. Deren Beziehung zur betreuenden hausärztlichen Praxis wird durch die Plattform um eine digitale Komponente ergänzt und gestärkt. Im Zentrum der Plattform soll die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) als Versorgungsstruktur stehen.

Perspektivisch können Angebote wie eine einfache Praxis-Patienten-Kommunikation (Messenger, Recalls, Rezeptbestellung), eine Online-Terminbuchung oder ein Symptom-Checker in die Plattform integriert werden.

Als Fundament der Plattform soll im ersten Schritt über eine Weboberfläche Patientinnen und Patienten Informationen zur HZV zur Verfügung gestellt werden, welche die HZV erklären und bewerben. Darüber hinaus soll eine HZV-Arztsuche integriert sein sowie ggf. die Möglichkeit einer digitalen HZV-Einschreibung eröffnet werden.

Die Plattform für Patientinnen und Patienten ergänzt den einheitlichen digitalen Auftritt des Hausärzteverbandes nach außen und wird in Abstimmung dazu entwickelt. Der Geschäftsführende Vorstand soll prüfen, ob die für die praktische Umsetzung erforderlichen personellen Ressourcen sowie die Finanzierung externer Dienstleister für den Aufbau der Plattform und der dafür erforderlichen Marketingmaßnahmen aus Mitteln der HÄVG AG erfolgen kann.

Elektronische Patientenakte

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Elektronische Patientenakte so zu gestalten, dass sie der zentralen Rolle der Hausarztpraxen für die Versorgung und Steuerung der Patientinnen und Patienten gerecht werden und diese weiter stärken.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Einfache Nutzung: Das Lesen und Befüllen der ePA in den Praxisverwaltungssystemen muss einfach und intuitiv erfolgen und darf keinen zusätzlichen Aufwand auslösen. Eine weitgehend automatisierte konfigurierbare Befüllung durch das Primärsystem ist zwingend notwendig.
  • Strukturierte Daten: Hausärztinnen und Hausärzte benötigen eine ePA, die auch strukturierte Daten unterstützt. Eine ausschließliche Ansammlung von Dokumenten (z.B. in Form von PDF-Dateien) mit mehr oder weniger umfangreichen Metadaten verursacht in der praktischen Umsetzung im Zweifel mehr Aufwand als Nutzen. Die Umwandlung der ePA in Richtung einer datenbasierten Nutzung muss explizit vorgesehen und terminiert werden.
  • Praxisrelevanz: Hausärztinnen und Hausärzte benötigen Anwendungen in der ePA, die für die hausärztliche Versorgung relevant sind. Dies ist nicht das Zahnbonus-Heft oder ein Mutterpass, auf den Hebammen nicht zugreifen können. Stattdessen braucht es kurzfristig eine übersichtliche Patientenkurzakte, einheitliche Informationen zur Medikation im Sinne des elektronischen Medikationsplans und strukturierte Labordaten, die alle entsprechend gängigen Standards definiert sowie fach- und sektorenübergreifend nutzbar sind.
  • Zugriffsrechte: Der Zugriff auf die ePA für Hausärztinnen und Hausärzte muss der lebenslangen und kontinuierlichen Betreuung ihrer Patientinnen und Patienten Rechnung tragen. Dafür sind zeitlich unbegrenzte Zugriffsrechte von Nöten, die bereits als Voreinstellung in der ePA hinterlegt sind und die bei Bedarf individuell geändert werden können.
  • Vollständigkeit der Daten: Die Arbeit mit der ePA darf nicht durch potenzielle Unvollständigkeit erschwert werden. Eine Möglichkeit für die Patientinnen und Patienten, Dokumente/Daten im laufenden Behandlungsfall zu löschen oder vollständig zu verschatten, kann zu einer unvollständigen Informationsgrundlage führen, die Hausärztinnen und Hausärzten im Behandlungsfall möglicherweise nicht bewusst ist. Natürlich besteht jederzeit, wie in anderen europäischen Ländern auch, die Möglichkeit eines kompletten Opt-Outs für Patientinnen und Patienten.
  • Digitale Tools: Hausärztinnen und Hausärzte benötigen digitale Unterstützungsangebote mit umfassenden Filter-, Sortier- und Suchfunktionen für die Auswertung und Analyse von Massendaten in der ePA und strukturierte, kosten- und barrierefreie Schnittstellen für Datenaustausch aus den verschiedenen hausärztlichen Praxisverwaltungssystemen in die ePA.
  • Forschung: Daten für die Forschung sollen anonymisiert verarbeitet werden. Eine standardisierte und strukturierte Datenablage in der ePA kann langfristig auch darauf basierende Forschungsansätze ermöglichen.

TI-Sicherheit ist nicht ausschließlich Aufgabe der Praxen

Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes fordern die gematik und den Gesetzgeber auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Dateien und sonstige Informationen, die die Praxen über die Telematikinfrastruktur (TI) erreichen, keine Schadsoftware o.ä. enthalten kann.

Dateien, die Schadsoftware enthalten, müssen dafür durch Schutzmechanismen innerhalb der TI identifiziert und abgefangen werden, bevor sie die Praxis erreichen.

Satzungsänderung: Änderung des Verbandsnamens

Die Delegiertenversammlung hat die Änderung des Verbandsnamens in Gestalt einer Satzungsneufassung beschlossen. Der neue Name des Verbandes lautet: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V.

Ärztliche Approbationsordnung: Reform darf nicht weiter verschleppt werden

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert die Länder erneut und mit äußerstem Nachdruck auf, die Reform der ärztlichen Approbationsordnung, einschließlich der nachhaltigen Stärkung der Allgemeinmedizin im Medizinstudium, endlich in die Wege zu leiten und weitere Verzögerungen unter allen Umständen zu vermeiden.

Hierfür ist es zwingend notwendig, dass das Thema auf die Tagesordnung der MPK (Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder) am 15. Juli 2023 gesetzt wird. In diesem Rahmen muss die Reform abschließend erörtert und verabschiedet werden.

Ein weiteres Aufschieben der Reform hätte für die Zukunftssicherung der hausärztlichen Versorgung katastrophale Auswirkungen.

Masterplan Medizinstudium 2020 endlich umsetzen

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf, den “Masterplan Medizinstudium 2020” zur Reform der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) zeitnah umzusetzen.

Die ÄApprO als Rahmen für die Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten in Deutschland ist seit Langem reformbedürftig. Die stärkere Kompetenzorientierung, Praxisnähe und Orientierung von allgemeinmedizinischen Inhalten ist notwendig, um die Qualität der ärztlichen Ausbildung zukunftsfähig zu machen.

Positionspapier des Deutschen Hausärzteverbandes zur Förderung klimaschützender und resilienter Hausarztpraxen

Der Klimawandel ist die größte Bedrohung für die Gesundheit der Menschen in diesem Jahrhundert (1). Der Sachverständigenrat für Gesundheit und Pflege betont, dass unser Gesundheitssystem weder auf Pandemien noch auf die Folgen des Klimawandels ausreichend vorbereitet ist.

Ebenso fordert er umfangreiche Strategien, um das Gesundheitswesen besser gegen externe Schocks zu wappnen und eine größere Resilienz zu erreichen (2). Des Weiteren haben das Bundesministerium für Gesundheit und Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen im Rahmen des “Klimapakt Gesundheit” (3) sich gemeinsam für Klimaanpassung und Klimaschutz im Gesundheitswesen ausgesprochen, da nur durch aktiven Klimaschutz ein effektiver Gesundheitsschutz erreicht werden kann.

Der Hausärzteverband betont die Dringlichkeit einer an den Nachhaltigkeitszielen orientierten Politik für ein klimaschützendes, resilientes und patientenorientiertes Gesundheitswesen, das sich den Herausforderungen der Zukunft effektiv stellen kann.

Deshalb fordern wir von den politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, die Herausforderungen anzunehmen und klimaschädliche Subventionen zu beenden und die erneuerbaren Energien (6), nachhaltige Ernährungs- und Agrarsysteme (4) sowie die Verkehrswende (5) schnellstmöglich voranzutreiben.

Die hausärztlichen Praxen ihrerseits leisten die Grund- und Langzeitversorgung der Bevölkerung in Deutschland – sowie auch ganz maßgeblich die Prävention.

Sowohl im Sinne einer konsequenteren Gesundheitsförderung und Prävention als auch im Sinne der Vorbereitung ambulanter Versorgungsstrukturen auf zukünftige Krisen sollte daher das Hausarztprinzip deutlich in seiner Funktion gestärkt werden. Insbesondere durch eine flächendeckende Förderung einer nachhaltigen und ressourcenschonenden patientenzentrierten Steuerung, wie bereits in den freiwilligen HZV-Verträgen vorhanden.

Dabei sollte die Entwicklung und Förderung weiterer neuer Versorgungsformen, wie die multiprofessionelle Versorgung und digitale Versorgungsangebote, in das komplexe System der Hausarztpraxen integriert werden, ohne neue Schnittstellen zu bilden. Dies würde die bestehenden und funktionierenden Strukturen der primärärztlichen Versorgungsebene stärken und diese befähigen, ihr niederschwellig zugängliches Versorgungsangebot ausbauen zu können.

Zudem werden die zum Aufbau klimaschützender und resilienter Praxisstrukturen erforderlichen Investitionen durch den Gewinn in der Versorgung (wohnortnahe Betreuung multimorbider Patientinnen und Patienten unter Meidung von Überversorgung, rationelle Pharmakotherapie, Reduzierung unnötiger Krankenhausaufenthalte uvm.) vielfach aufgewogen.

Es ist unser intern angestrebtes Ziel, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Dafür bitten wir den Vorstand folgende Möglichkeiten zu prüfen:

Ebene Deutscher Hausärzteverband und Landesverbände:

  • Förderung gesunder, nachhaltiger und resilienter Nahrungssysteme. Ziel ist es, auf allen Verbandsveranstaltungen auch klimafreundliche, pflanzenbasierte Kostformen (7) anzubieten.
  • Förderung einer emissionsarmen Mobilität sowohl der ehrenamtlich engagierten Ärztinnen und Ärzte als auch der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Förderung einer papierarmen und ressourcenschonenden Arbeit in den Geschäftsstellen sowie bei Veranstaltungen und anderen Zusammenkünften der Verbände.
  • Prüfung einer möglichen Nutzung nachhaltiger Energieressourcen für Strom, Heizung, Lüftung, Kühlung sowie Einsatz von Brauchwasser.
  • Entwicklung von klimaneutralen Vorteilsangeboten für Mitglieder wie E-Bikes (ggf. Leih-E- Bikes) oder Kooperationen mit nachhaltigen Firmen, Vorteile bei Ökostromanbietern, Web-Hosting, nachhaltige Druckereien, o. ä.
  • Regelhafte Prüfung aller Prozesse und Anschaffungen auf Nachhaltigkeit/Klimaneutralität.

Ausstrahlung einer klimafreundlichen Vorbildfunktion für Mitglieder & Öffentlichkeit, z. B. durch Erarbeitung von Informationsmaterial/Checklisten/ Patientenmaterial sowie transparente Aufarbeitung des eigenen ökologischen Hand- und Fußabdruckes.

Ebene der Fortbildung:

  • Entwicklung von Fortbildungen und Assessments zur Beratung des individuellen Gesundheitsrisikos durch den Klimawandel, z. B. bei Hitzewellen, sowie präventive Maßnahmen.
  • Weiterer Ausbau von Fortbildungen zur Nutzung evidenzbasierter ressourcenschonender Therapie und Diagnostik.
  • Entwicklung und Förderung von Fortbildungen zu Co-Benefits (gesundheitsfördernden und klimafreundlichen Handeln).
  • Forderung der Etablierung klimarelevanter Inhalte in der Aus- und Weiterbildung.
  • Ebene der HZV-Verträge:

Die Verbände und HÄVG setzen sich dafür ein,

  • dass die o. g. Inhalte der Fortbildungen in die HZV- Verträge integriert werden.
  • in den Verträgen ein Risiko Assessment für klimabedingte Erkrankungen einzuführen.
  • dass in den Verträgen ein Siegel “klimasensible Hausarztpraxis” aufgenommen wird, welches Praxen Förderungspauschalen bei Erfüllung gewährt.

Preis für gute Weiterbildung

Das Forum Weiterbildung hat folgenden Antrag erarbeitet. Gute hausärztliche Weiterbilderinnen und Weiterbilder werden durch die Einführung eines Preises für gute Weiterbildung durch den Deutschen Hausärzteverband öffentlich gewürdigt.

Der Preis wird an drei Weiterbilderinnen und Weiterbilder (1.-3. Platz) alle zwei Jahre verliehen. Als Jury fungieren hauptsächlich die Mitglieder des Forum Weiterbildung. Der Geschäftsführende Vorstand wird aufgefordert, zusammen mit der Stiftung Perspektive Hausarzt die Möglichkeit der Einführung dieses Preises zu prüfen.

Reform des Impfwesens in Deutschland

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert den Gesetzgeber auf, zeitnah die Voraussetzungen für ein Impfwesen zu schaffen, das für hausärztliche Praxen bessere Rahmenbedingungen in der Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten gewährleistet.

Insbesondere fordern die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes ein mit jedem PVS kompatibles und darin integriertes Impfdokumentationswerkzeug, das Mehrfachdokumentation konsequent vermeidet und einen strukturierten Prozess der Datenweiterverarbeitung sicherstellt. Das Werkzeug soll die konsistente Impfdokumentation auf drei Ebenen parallel gewährleisten: 1. PVS (Praxisebene), 2. digitaler Impfausweis (Patientenebene), 3. Impfdatenweiterverarbeitung (Landesebene):

  1. Im PVS soll das Werkzeug die Impfdokumentation inkl. Abrechnung ohne weitere Ziffernsuche ermöglichen. Weiterhin soll das Werkzeug über eine Filterfunktion verfügen, die es erlaubt, den Patientenstamm nach bestimmten Patientenpopulationen zu filtern, um das praxisindividuelle Einladungswesen effizienter zu gestalten.
  2. Im digitalen Impfausweis soll das Werkzeug die Impfdokumentation für Bürger abbilden und die bestehenden papiergebundenen Impfpässe, soweit möglich, ersetzen.
  3. Zur Schaffung einer Datengrundlage für zukünftige informierte Entscheidungen soll das Werkzeug die personenbezogenen Daten pseudonymisiert an eine weiterverarbeitende Stelle übermitteln (Impfregister mit föderierter Datenhaltung). Die DSGVO-konforme Verknüpfbarkeit von Daten aus der Gesundheitsversorgung mit dem Impfregister (Record Linkage) z. B. über eine strukturell getrennte Treuhandstelle muss gewährleistet werden. Mit dem verknüpften Datenbestand sind regelhaft wissenschaftliche Auswertungen u. a. zur Ermittlung von NNV und NNH auch für bestimmte Bevölkerungsgruppen (bspw. mit spezifischen Vorerkrankungen) durchzuführen.

Als Teil dieses strukturierten Prozesses soll Bürgerinnen und Bürgern die Meldung selbst berichteter Impfreaktionen (SBIR) niedrigschwellig angeboten werden.

Ergänzend soll allen Patientinnen und Patienten die selbstständige Erfassung von kurz-, mittel-, und langfristigen Krankheitsfolgen mit und nach Infektionserkrankungen (wie bspw. auch Post-Covid Symptomatik) mit Hilfe von PROMs (Patient reported outcome measurement) sowie die selbstständige Erfassung von Erfahrungen mit dem Impfprozess (Patient reported experience measurement (PREM)) ermöglicht werden.

Die wissenschaftlichen Auswertungen zu Krankheitslast in der Bevölkerung sowie die Impfwirkungen und -nebenwirkungen sind Bürgerinnen und Bürgern breit zugänglich zu machen.

Ferner fordern die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes die zum Schutze der öffentlichen Gesundheit eingerichteten staatlichen Institutionen (RKI, PEI, BfArM, BZgA) auf, dieses Angebot in enger Zusammenarbeit mit dem hausärztlichen Versorgungssektor zu entwickeln, zu betreuen und zu kommunizieren.

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches (StGB) – Mögliche Streichung der §§ 218 ff. StGB

Der Deutsche Hausärzteverband begrüßt die Intention der Ampel-Koalition, eine mögliche Streichung der §§ 218 ff. im Strafgesetzbuch zu prüfen und die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches festzulegen.

red

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