FertigarzneimittelG-BA regelt Austauschbarkeit bei Zubereitungen

Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln können voraussichtlich ab Oktober mit biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen ausgetauscht werden. Dazu zählen zumeist Infusions- oder Injektionslösungen, die direkt in der Arztpraxis verabreicht werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Austauschbarkeit von Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln neu geregelt.

In Apotheken können ärztlich verordnete Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln voraussichtlich ab Oktober mit biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen ausgetauscht werden. Es kann dann wirkstoffbezogen ein preisgünstiges Produkt gewählt werden, das etwa auch Rabattverträge mit den Kassen berücksichtigt.

Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Juni entschieden. Meist betreffe dies Infusions- oder Injektionslösungen, die direkt in der Arztpraxis verabreicht werden.

Ein Austausch gegen ein Biosimilar setzt voraus, dass die Applikationsarten sowie die Anwendungsgebiete, für die im Einzelfall verordnet wurde, übereinstimmen.

Eine Übersicht zu Biologika und deren Biosimilars zeigt Anlage VIIa der Arzneimittel-Richtlinie.

Wie bei Fertigarzneimitteln können Ärztinnen und Ärzte den Austausch mit dem Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept ausschließen. Darüber hinaus können Apotheken dies unterlassen, wenn bei Versicherten bereits einmal Nebenwirkungen, Unverträglichkeiten oder Allergien aufgetreten sind.

red

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