FertigarzneimittelG-BA regelt Austauschbarkeit bei Zubereitungen

Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln können voraussichtlich ab Oktober mit biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen ausgetauscht werden. Dazu zählen zumeist Infusions- oder Injektionslösungen, die direkt in der Arztpraxis verabreicht werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Austauschbarkeit von Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln neu geregelt.

In Apotheken können ärztlich verordnete Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln voraussichtlich ab Oktober mit biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen ausgetauscht werden. Es kann dann wirkstoffbezogen ein preisgünstiges Produkt gewählt werden, das etwa auch Rabattverträge mit den Kassen berücksichtigt.

Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Juni entschieden. Meist betreffe dies Infusions- oder Injektionslösungen, die direkt in der Arztpraxis verabreicht werden.

Ein Austausch gegen ein Biosimilar setzt voraus, dass die Applikationsarten sowie die Anwendungsgebiete, für die im Einzelfall verordnet wurde, übereinstimmen.

Eine Übersicht zu Biologika und deren Biosimilars zeigt Anlage VIIa der Arzneimittel-Richtlinie.

Wie bei Fertigarzneimitteln können Ärztinnen und Ärzte den Austausch mit dem Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept ausschließen. Darüber hinaus können Apotheken dies unterlassen, wenn bei Versicherten bereits einmal Nebenwirkungen, Unverträglichkeiten oder Allergien aufgetreten sind.

red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.