Reform der Planungsrichtlinie1.446 neue Hausärztsitze

…hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie geschaffen. Insgesamt soll es nach dem im Mai gefassten Beschluss zu den aktuell 3.436 unbesetzten Arztsitzen in Deutschland künftig 3.470 neue Niederlassungsmöglichkeiten geben. Dies ermögliche eine “noch wohnortnähere” Versorgung, sagte der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken. Aber: Ein Blick auf die Hausarztmedizin zeigt die gravierende Lücke zwischen Planung und Realität. So sind bereits heute über 2.700 Hausarzt sitze offen. “Mit den neuen Niederlassungsmöglichkeiten haben wir noch keinen einzigen neuen Arzt am Patienten”, betonte deshalb auch Hecken. Weiterer genereller Mehrbedarf wurde vor allem für Kinderärzte (plus 401 Sitze), Nervenärzte (plus 476 Sitze) und Psychotherapeuten (plus 776 Sitze) festgestellt.

Hat das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände, kann die Richtlinie bereits zum 30. Juni in Kraft treten; die Zulassungsausschüsse in den Ländern haben dann sechs Monate Zeit zur Umsetzung.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie hat der G-BA auch die Kriterien zur Bedarfsplanung angepasst. Zentrale Berechnungsgrundlage für den Bedarf ist die Einwohnerzahl pro Arzt. Von bundesweiten Durchschnittszahlen kann aber vor Ort abgewichen werden: Für die Prüfung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfes wird als Maßstab die (in Minuten gemessene) Erreichbarkeit von grundversorgenden Arztgruppen zugrunde gelegt: Für 95 Prozent der Menschen in einem Planungsbezirk soll ein Hausarzt in weniger als 20 Minuten, ein Kinder-/Jugendarzt in weniger als 30 Minuten und ein allgemeiner Facharzt in weniger als 40 Minuten erreichbar sein. Bei der Berechnung werden nichtärztliche Praxisassistenten berücksichtigt; erstmals wurden in die Bedarfsplanung auch regionale Morbiditätslasten einbezogen. 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.