SuchtpräventionEigenanbau/ Cannabis-Clubs – Ampel plant “Legalisierung light”

Die geplante Cannabis-Legalisierung fällt kleiner aus und beschränkt sich auf den privaten Bereich und Vereine. Am Mittwoch (12.4.) haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) ihre Pläne vorgestellt. Von der Bundesärztekammer kommt Kritik.

Noch im April will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen Gesetzentwurf zu Cannabis vorlegen.

Berlin. In Deutschland sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen künftig straffrei sein. Außerdem will die Bundesregierung den Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) stellten am Mittwoch (12.4.) in Berlin entsprechend überarbeitete Pläne für das Legalisierungsvorhaben vor. Sie sind weniger weitreichend als die ursprünglichen Ampel-Pläne.

So wird es die geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rausch-Produkte frei verkauft werden können, zunächst nicht geben. Dies soll erst in einem zweiten Schritt und nur in einigen Modellregionen erprobt werden – mit wissenschaftlicher Begleitung. Darauf habe sich die Regierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission geeinigt, hieß es.

Ziel: Schwarzmarkt zurückdrängen

Lauterbach und Özdemir verteidigten grundsätzlich die Legalisierungspläne und bekräftigten die Argumentation der Regierung, wonach mit dem Vorhaben der Schwarzmarkt zurückgedrängt und der Kriminalität der Boden entzogen werden solle. “Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt”, sagte Özdemir.

Lauterbach sprach von einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene “in klaren Grenzen (…) flankiert durch Präventionsmaßnahmen für Jugendliche”. Die bisherige Cannabis-Politik sei gescheitert.

Die nun präsentierten neuen Eckpunkte für das Legalisierungsvorhaben sind ein weiterer Zwischenschritt.

Konkreter Gesetzentwurf noch für April angekündigt

Noch im April soll als nächstes ein erster konkreter Gesetzentwurf zur Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen – den sogenannten Cannabis-Social-Clubs – vorgelegt werden. Dieser müsste nach Abstimmung in der Regierung und Kabinettsbeschluss später noch durch Bundestag und Bundesrat.

Die Eckpunkte im Einzelnen – im Gesetzgebungsverfahren kann sich daran noch einiges ändern:

  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei, eine solche Menge darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
  • Maximal drei “weibliche blühende Pflanzen” sind im Eigenanbau erlaubt – geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.
  • “Nicht-gewinnorientierte” Vereine mit maximal 500 Mitgliedern dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Das Mindestalter ist 18 Jahre. Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nicht für sich Werbung machen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten.
  • Maximal dürfen pro Club-Mitglied 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat, zudem soll für sie eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt festgelegt werden. Die Kosten sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden, gegebenenfalls kommt ein zusätzlicher Betrag je abgegebenes Gramm dazu.
  • In den Vereinsräumen darf nicht konsumiert werden, auch Alkoholausschank ist verboten. Zudem gilt ein Mindestabstand für die Clubs zu Schulen und Kitas.
  • In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.
  • Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
  • Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.

Modellprojekte mit wissenschaftlicher Begleitung

In einem zweiten Schritt sollen in Kreisen und Städten mehrerer Bundesländer in Modellprojekten “kommerzielle Lieferketten” ausprobiert werden, von der Produktion über den Vertrieb bis zum Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften. Die Projekte werden wissenschaftlich begleitet, sind auf fünf Jahre befristet und auf die Einwohner dieser Kommunen beschränkt.

Diese zweite Säule der geplanten Legalisierung ist aber “voraussichtlich weiterhin notifizierungspflichtig”, wie es von der Bundesregierung heißt. Das bedeutet, dass wohl die EU mitreden darf und damit im Moment unklar ist, ob daraus am Ende etwas wird.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP noch verabredet, die “kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften” einzuführen. Lauterbach hatte dazu bereits im Herbst Vorschläge vorgelegt. Von Anfang an gab es aber Bedenken, dass die Pläne an internationalem und EU-Recht scheitern könnten.

Kritik von der Bundesärztekammer

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, kritisiert die vorgestellten Pläne am Mittwoch (12.4.) scharf. Wie die Ziele – Verbesserung des Gesundheitsschutzes, Kinder- und Jugendprävention oder Eindämmung des Schwarzmarkts – mit den neuen Eckpunkten und dem Zwei-Säulen-Modell erreicht werden sollen, sei nicht nachvollziehbar, erklärte Reinhardt. Insbesondere bliebe völlig unklar, wo der Jugendschutz bei dem geplanten Zwei-Säulen-Modell ansetze.

Es liege auf der Hand, dass die Gesamtheit der getroffenen Regelungen den Schwarzmarkt nicht trockenlegen, sondern im Gegenteil erheblich ankurbeln werde und insbesondere vulnerable Gruppen, wie Kinder- und Jugendliche, sich dort in Zukunft eindecken würden, führte Reinhardt weiter aus.

Anstelle einer Legalisierung oder “Legalisierung light” plädiert der BÄK-Präsident für einen deutlichen Ausbau von Präventionsangeboten und Interventionsprogrammen für junge Menschen. (dpa/at)

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