Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

"Genusscannabis"Eckpunkte für Cannabis-Legalisierung beschlossen

Die Ampel-Regierung geht den nächsten Schritt in Richtung Cannabis-Legalisierung in Deutschland und beschließt Eckpunkte für das Vorhaben. Ob die Pläne umgesetzt werden können, ist aber noch offen.

Die Bundesregierung will Cannabis für den Eigengebrauch erlauben.

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.

Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm “Genusscannabis” sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in “lizenzierten Fachgeschäften” und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden.

Ob es wirklich dazu kommt, ist aber noch offen. Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Der rechtliche Rahmen biete “begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen”, heißt es auch in dem vom Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier.

Mögliche Einwände der EU abwarten

Genannt wird in dem Zusammenhang unter anderem das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen. Ein konkreter Gesetzentwurf soll deshalb erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt.

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, “die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften” einzuführen.

Eckpunktepapier beschlossen

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegten Eckpunkte sehen nun zunächst folgendes vor:

  • Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
  • Der Erwerb und Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm “Genusscannabis” zum Eigenkonsum sollen straffrei sein unabhängig vom konkreten THC-Gehalt. Auf eine THC-Grenze soll wegen zu großen Aufwands bei möglicher Strafverfolgung verzichtet werden.
  • Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt – “drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person”. Diese müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.
  • Der Verkauf soll in “lizenzierten Fachgeschäften” – Zutritt erst ab 18 – und eventuell Apotheken ermöglicht werden. Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt. Die Menge, die pro Kunde verkauft werden darf, wird begrenzt. Einen Versandhandel soll es zunächst nicht geben. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar.
  • Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz” soll geprüft werden, ob es für unter 21-jährige Käufer eine THC-Obergrenze geben soll.
  • Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine gesonderte “Cannabissteuer” geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein Endverbraucherpreis, “welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt”.
  • Cannabis-Produkte zum Rauchen und Inhalieren oder zur Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen sollen zum Verkauf zugelassen werden. Sogenannte Edibles, also etwa Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, zunächst nicht.
  • Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote sollen ausgebaut werden. Es sei insbesondere notwendig, niedrigschwellige und flächendeckende Frühinterventionsprogramme zur Konsumreflexion für konsumierende Jugendliche einzuführen, heißt es in den Eckpunkten.
  • Begleitend sollen Daten erhoben und analysiert werden zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe. Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden, vor allem mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit.

Die Eckpunkte sind nur ein Zwischenschritt. Im Zuge eines Gesetzgebungsverfahrens, wenn es denn dazu kommt, können sich viele Details noch ändern.

Scharfe Kritik aus Bayern

Die bayerische Landesregierung bekräftigte ihre Kritik an dem Vorhaben. “Die Legalisierungspläne der Bundesregierung stellen nicht nur für Deutschland, sondern auch für ganz Europa ein gefährliches Signal dar”, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der “Augsburger Allgemeinen” (Mittwoch, 26.10.).

Der Konsum von Cannabis berge “wesentliche und teils irreversible gesundheitliche und soziale Risiken”. Holetschek warnte zudem vor einem “Drogentourismus nach Deutschland”.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.