VorhofflimmernLeitfaden zu Antikoagulation bei VHF aktualisiert

In der neuen Auflage des Leitfadens "Orale Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern" wird neben Vitamin-K-Antagonisten auch der Einsatz von direkten oralen Antikoagulantien empfohlen.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat die dritte, überarbeitete Auflage des Leitfadens “Orale Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern” veröffentlicht. Während die Empfehlung zur oralen Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern (nv-VHF) bisher lautete, Vitamin-K-Antagonisten (VKA) bevorzugt vor direkten oralen Antikoagulantien (DOAK) einzusetzen, ist die AkdÄ nun der Auffassung, dass zur Antikoagulation bei nv-VHF neben dem Einsatz eines VKA inzwischen auch die Anwendung eines DOAK und insbesondere von Apixaban vertretbar ist: DOAK seien inzwischen seit mehreren Jahren auf dem Markt – zwar werde die Sicherheit dieser Arzneimittel weiterhin diskutiert, das Auftreten einer bisher nicht bekannten Nebenwirkung scheine jedoch unwahrscheinlich. Zudem seien mittlerweile Antidota gegen Dabigatran, Apixaban und Rivaroxaban zugelassen, auch wenn ihre klinische Wirksamkeit bisher noch nicht sicher beurteilt werden könne.

Laut AkdÄ sollte sich die Entscheidung für VKA oder DOAK ebenso wie die Auswahl des DOAK nach der klinischen Gesamtsituation, Begleiterkrankungen, Komedikation und Präferenz des Patienten richten.

Der Leitfaden gibt unter anderem Empfehlungen, wann und mit welchem Präparat eine orale Antikoagulation bei Patienten mit nv-VHF angezeigt ist und wie das Vorgehen bei Blutungen unter DOAK sein sollte.

Den AkdÄ-Leitfaden zur oralen Antikoagluation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern finden Sie unter: www.hausarzt.link/q2aE3

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.