GrippeimpfungG-BA schafft Sicherheit bei Lieferengpass

Ärztliche Vertreter sorgten sich um entstehende Impflücken, sollte der Hochdosis-Grippeimpfstoff für Senioren im kommenden Herbst nicht lieferbar sein. Dafür gibt es nun eine Alternative. Diese löst für Praxen aber nicht alle Probleme.

Bei Lieferengpass kann von der Hochdosisimpfung auf eine andere Grippevierfachimpfung ausgewichen werden.

Berlin. Für die kommende Grippesaison greift die Empfehlung der Ständigen Impfkommission gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie: Demnach sollen Senioren ab 60 Jahren eine Influenzaimpfung mit der Hochdosisvakzine erhalten. Sollte diese nicht lieferbar sein, dürfen Ärztinnen und Ärzte auf einen anderen inaktivierten, quadrivalenten Grippeimpfstoff ausweichen.

Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (30.3.) klargestellt. Diese Ausnahme wird von 1. April an in Anlage 3 der Schutzimpfungs-Richtlinie stehen. Bei der Alternative kann es sich um einen

  • Zellkultur-basierten,
  • Splitvirus-,
  • Subunit- oder
  • rekombinanten und adjuvantierten Impfstoff handeln.

Versicherte sorgen sich um mehr Nebenwirkungen

Der G-BA beugt damit vor, dass aufgrund von Lieferengpässen Impflücken in der Risikogruppe entstehen könnten. Allerdings wird damit ein anderen Problem nicht gelöst.

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) berichten einige Praxen, dass sich ihre älteren Patientinnen und Patienten nicht mit dem Hochdosisimpfstoff immunisieren lassen wollen. Die Versicherten fürchteten aufgrund der höheren Dosis mehr Nebenwirkungen. red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.