PatienteninfoFit genug für`s Fahren?

Für die meisten von uns ist Autofahren gleichbedeutend mit Mobilität und Unabhängigkeit. Bestehen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, fürchten sich daher viele Menschen vor dem Verlust der Fahrerlaubnis. Jedoch können Sie oft etwas tun, um die Fahrtauglichkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Senioren sind nicht per se fahruntauglich - es kommt auf die individuellen Gegebenheiten an.

Wer ein Kraftfahrzeug führt, ist für seine Fahrtauglichkeit verantwortlich und muss diese im Zweifelsfall auch nachweisen, etwa bei auffälligem Fahrverhalten. Jeder sollte sich hier der Verantwortung bewusst sein, die wir bei aktiver Teilnahme am Straßenverkehr haben.

Wann nicht Auto fahren?

Verschiedene Erkrankungen können dazu führen, dass Sie nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen (Beispiele s. Tab. 1). Jedoch erhalten Sie als Erkrankter nicht automatisch ein Fahrverbot – es hängt von Ihrer Situation ab. Nicht fahren dürfen Patienten, die geistig oder körperlich nicht mehr leistungsfähig genug sind, um ein Auto zu steuern. Fahruntauglich sind Sie auch, wenn es passieren könnte, dass Sie während der Fahrt plötzlich bewusstlos werden. Ein Beispiel: Viele Diabetiker nehmen sicher am Verkehr teil – Gefahr droht jedoch, wenn häufig schwere Unterzuckerungen auftreten oder wenn sie den Unterzucker nicht rechtzeitig spüren.

Auch ein eingeschränktes Sehvermögen kann Grund für ein Fahrverbot sein. Wenn Sie lediglich schlecht hören, dürfen Sie hingegen in der Regel trotzdem Auto fahren.

Zudem können sich viele Arzneimittel auf die Fahrtüchtigkeit auswirken (Beispiele s. Tab. 2). Auch hier kann der behandelnde Arzt beurteilen, ob/ab wann Sie wieder Auto fahren dürfen. Zu bedenken ist, dass auch ein Absetzen von Medikamenten zur Fahruntüchtigkeit führen kann.

Was sollten Diabetiker beachten?

Wenn Sie Diabetiker sind und ein Risiko für schwere Unterzuckerungen haben, sollten Sie vor Fahrtantritt immer Ihren Blutzucker kontrollieren und bei jeder Fahrt ein Blutzucker-Messgerät und Snacks zur Stabilisierung des Blutzuckerspiegels (etwa Traubenzucker) mitführen. Während der Fahrt sollten Sie regelmäßig Pausen machen und Ihren Blutzucker kontrollieren. Bei Zeichen einer Unterzuckerung müssen Sie die Fahrt sofort unterbrechen.

Ältere Autofahrer: Wann ist Schluss?

Die Fahrtauglichkeit älterer Menschen wird oft angezweifelt. Und tatsächlich kommt es mit zunehmendem Alter zu körperlichen Veränderungen, die das Autofahren erschweren: Zum Beispiel nimmt im Alter Ihre Sehfähigkeit ab und Ihre Reaktionsfähigkeit ist verlangsamt. Mögliche Kompensationsstrategien sind langsameres Fahren und häufigere Pausen. Auch Fahrassistenzsysteme können besonders für ältere Autofahrer hilfreich sein (s. Tab. 3). Ein Tipp: Wenden Sie sich im Zweifel an eine Fahrschule und lassen Sie Ihre Fahrtauglichkeit von einem Fahrschullehrer beurteilen.

Diabetiker, die am Straßenverkehr teilnehmen möchten, können sich an der Leitlinie “Diabetes und Straßenverkehr” der DDG https://hausarzt.link/g5Uwo sowie an der entsprechenden Patientenleitlinie https://hausarzt.link/cWNnJ orientieren.

Quellen: Baum E: Seminar “Fahrtauglichkeit”, 24.10.2019, Practica Bad Orb.

Funken O: IHF-Mini-Modul: Fahrtauglichkeit

Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung: https://hausarzt.link/8CNMq

S2e-Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr: https://hausarzt.link/g5Uwo

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.