Positivliste Diese Op dürfen schwangere Ärztinnen vornehmen

Wendepunkt in der Weiterbeschäftigung von schwangeren Ärztinnen: Eine Positivliste chirurgischer Eingriffe soll endlich den Missstand beheben, dass eine Schwangerschaft oft mit einem Beschäftigungsverbot für Ärztinnen einher gegangen ist.

Berlin. Eine Schwangerschaft kommt für Ärztinnen nun nicht mehr einem chirurgischen Beschäftigungsverbot gleich. Denn die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und die Initiative “Operieren in der Schwangerschaft” (OPidS) haben eine Positivliste veröffentlicht. Diese listet 40 Eingriffe und auch Rahmenbedingungen, wie Ärztinnen auch bei einer Schwangerschaft weiter operieren können.

Die genannten Operationen seien unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar, so die Experten. DGOU-Präsident Prof. Andreas Seekamp wertet dies als “großen Erfolg”. “Denn die Frauen erhalten häufig pauschal ein betriebliches Beschäftigungsverbot, weil die vorhandenen Möglichkeiten in der Klinik nicht ausgeschöpft werden oder Unsicherheit besteht.“ Wichtig: Die gesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz und zu Narkoseverfahren sind unbedingt einzuhalten.

Für Hausärztinnen und Hausärzte ist die Positivliste aus vier Gründen interessant:

  1. Während ihrer Weiterbildung absolvieren viele Allgemeinmedizinerinnen auch einen Abschnitt in der Chirurgie. Häufig fällt die Weiterbildung aber auch in die Phase der Familiengründung. Dies hat bisher oft dazu geführt, dass bei einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, sodass sich mitunter die Weiterbildungszeit verlängert hat.
  2. Auch in Hausarztpraxen finden kleine chirurgische Eingriffe statt. Die Liste kann auch hier Orientierung bieten, worauf bei den Schutzmaßnahmen zu achten ist und welche Eingriffe weiterhin von Schwangeren vorgenommen werden können.
  3. Ein Beschäftigungsverbot können ebenso Hausärztinnen und Hausärzte ausstellen. Betreuen sie angehende Ärztinnen oder chirurgische Kolleginnen, liefert die Positivliste Anhaltspunkte, welche Tätigkeiten in der Schwangerschaft noch zulässig sein können.
  4. Einige Hausärztinnen und Hausärzte sind betriebsmedizinisch tätig und unterstützen dann bei Gefährdungsbeurteilungen von schwangeren Kolleginnen.

Die Positivliste führt als grundsätzliche Schutzmaßnahmen etwa auf, dass es sich um geplante Eingriffe handeln sollte, keine Notfälle. Zudem muss vor der Op auf Infektionen (insbesondere Hepatitis C und HIV) geprüft worden sein. Stehen für bis zu vier Stunden gilt als machbar, es sollte dennoch jederzeit eine Sitzgelegenheit geben.

Die OPidS hat neben der neuen Positivliste mit der DGOU weitere Positivlisten und Empfehlungen anderer Fachgesellschaften online zusammengestellt, etwa ebenso für die Anästhesie und Urologie.

 

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