StudienergebnisseMögliche Schwangerschaft? Vorsicht bei Verschreibungen!

Eine niederländische Studie macht darauf aufmerksam, wie wichtig ab und an die Frage sein kann, ob bei einer Patientin eine Schwangerschaft vorliegt oder geplant ist.

In der niederländischen Studie wussten (zu) viele Hausärzte offensichtlich nichts von der Schwangerschaft ihrer Patientinnen.

Für Schwangere sollten Medikamente, die das Kind im Mutterleib schädigen können, tabu sein. Den verordnenden Hausärztinnen und Hausärzten kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Eine niederländische Untersuchung hat diesbezüglich die Situation im Behandlungsalltag unseres Nachbarlandes beleuchtet.

Die bevölkerungsbasierte Studie beruhte auf Analysen von mehr als 140.000 bestätigten Schwangerschaften der Jahre 2004 bis 2020 in Verbindung mit hausärztlichen Patientenakten und Verschreibungsdaten. Insgesamt 48 Prozent aller Schwangerschaften waren in den Unterlagen des Hausarztes oder der Hausärztin registriert, wobei diese Rate von 28 Prozent in 2004 auf 63 Prozent in 2020 zunahm.

In drei Prozent aller analysierten Schwangerschaften verschrieben die Hausärzte hochriskante Arzneimittel mit teratogenen Effekten, beispielsweise Doxycyclin, Misoprostol, Norethisteron, Methotrexat, Isotretinoin oder Mycophenolat. Allerdings fand sich eine Bestätigung der Schwangerschaft in den Unterlagen bei einer solchen Verschreibung lediglich in 13 Prozent der Fälle.

Vergleichende Analysen ergaben, dass derartige problematische Verschreibungen für Frauen ohne Schwangerschaftsbestätigung um 59 Prozent wahrscheinlicher waren als für Frauen, bei denen die Schwangerschaft in den Unterlagen registriert war (Odds Ratio: 1,59, 95%-Konfidenzintervall: 1,49–1,70).

In der niederländischen Untersuchung wussten (zu) viele Hausärzte also offensichtlich nichts von der Schwangerschaft ihrer Patientinnen oder beachteten diese Kontraindikation nicht. Auch in Deutschland dürfte es solche Fälle geben.

Fazit für die Praxis: Gerade beim Ausstellen von Wiederholungsrezepten ohne persönlichen Kontakt mit der Patientin geht die Frage, ob eine Schwangerschaft vorliegt oder geplant ist, leicht unter. Die elektronische Patientenakte könnte hier mehr Sicherheit für Mutter und Kind bringen.

Quelle: doi 10.3399/BJGP.2022.0193

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