Mainz. Ab dem kommenden Wintersemester werden in Rheinland-Pfalz erstmals Medizinstudienplätze auch über die sogenannte Landarzt-Quote vergeben. Zusätzlich werden dann Plätze an Interessenten vergeben, die sich für eine spätere Arbeit in einem Gesundheitsamt verpflichten. Das Kabinett in Mainz beschloss am Dienstag die entsprechenden Landesverordnungen, wie das Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte. Für Bewerber steht vom 1. bis 31. März ein Online-Portal bereit, auf dem die nötigen Unterlagen hochgeladen werden können.
Die Landarztquote sieht vor, dass von den jährlich rund 430 Medizinstudienplätzen im Land etwa 27 an Personen gehen, die sich später zehn Jahre als Hausarzt in einem Gebiet mit aktueller oder künftig drohender Unterversorgung verpflichten. Das entspricht einem Anteil von 6,3 Prozent. Darüber hinaus sind 1,5 Prozent der Studienplätze – sechs Plätze – für angehende Mediziner vorgesehen, die sich für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) verpflichten. Insgesamt geht es also um 33 Studierende pro Jahr sowie 16 bis 17 pro Semester.
Die Landarzt- und die ÖGD-Quote seien Teil der langfristigen Strategie des Landes zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Nach der Bewerbungsphase im März folgt laut Ministerium eine Vorauswahl. Berücksichtigt würden dabei etwa das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, die Berufserfahrung sowie ehrenamtliche und praktische Tätigkeiten der Interessenten. Es würden doppelt so viele Kandidaten zu Auswahlgesprächen eingeladen, wie am Ende Plätze zu vergeben seien, bevor dann die Vergabe erfolge.
Quelle: dpa/lrs