Serie ImpfungenInfluenza-Impfstoffe: Welche für wen?

Viele Jahre lang galt das Prinzip: Der günstigste Grippe-Impfstoff ist der richtige für alle! Dass das nicht stimmt, wussten Fachleute auch damals schon. Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt: es lohnt sich, genauer hinzuschauen.

Ab einem Alter von 60 Jahren empfiehlt die STIKO die Impfung gegen Influenza mit einer Hochdosis-Vakzine.

Gerade bei den Influenza-Impfstoffen lohnt es sich, genau hinzuschauen und für bestimmte Gruppen spezielle Impfstoffe anzuwenden, es gibt sogar eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) dazu. Und doch geschieht es noch immer, dass nach dem Prinzip “einer für alle” geimpft wird.

Der Wissenschaftliche Beirat “Impfschutz und Infektionskrankheiten” des Deutschen Grünen Kreuzes e. V. weist ausdrücklich darauf hin, wie sinnvoll es ist, sich nach den Empfehlungen der STIKO zu richten, um einen optimalen Impfschutz für jeden Geimpften zu erzielen.

Hier ein Überblick, welche Impfstoffe verfügbar und in der kommenden Saison anwendbar sind und wie die aktuellen STIKO-Empfehlungen lauten.

Die STIKO-Empfehlungen 2022

Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 60 Jahren unabhängig von ihrem Gesundheitszustand im Herbst die Impfung mit dem Hochdosis-Impfstoff. Die jährliche Impfung ist auch empfohlen für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung, wie zum Beispiel:

  • chronische Erkrankung der Atmungs-organe (inklusive Asthma bronchiale und COPD),
  • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankung,
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen,
  • chronische neurologische Erkrankungen, z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben,
  • Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz,
  • HIV-Infektion.

Diese Empfehlung gilt altersunabhängig, also auch für Personen unter 60 Jahren. Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen und Personen, die im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können, sollen ebenfalls geimpft werden.

Als Risikopersonen gelten hierbei Personen mit den oben beispielhaft genannten Grunderkrankungen, bei denen es Hinweise auf eine deutlich reduzierte Wirksamkeit der Influenza-Impfung gibt.

Alle Schwangeren sollten ab dem 2. Trimenon eine Influenza-Impfung erhalten, Schwangere mit einer Grunderkrankung bereits ab dem 1. Trimenon geimpft werden. Die Influenza-Impfung in der Schwangerschaft schützt die Schwangere selbst vor schweren Krankheitsverläufen und vermittelt zusätzlich beim Neugeborenen einen Nestschutz.

Eine andere große Indikationsgruppe sind Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können, z. B. in der Altenpflege.

Auch für Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln ist die jährliche Impfung mit saisonalen humanen Influenza-Impfstoffen empfohlen. Die Impfung erfolgt nicht primär zum Schutz vor Infektionen durch den Erreger der Vogel-Influenza, sie kann jedoch Doppelinfektionen mit den aktuell zirkulierenden Influenzaviren verhindern.

Die jährliche Impfung wird auch dann empfohlen, wenn die Antigenzusammensetzung des Impfstoffs gegenüber der vorhergehenden Saison unverändert ist [2].

Welche Impfstoffe für Kinder und Jugendliche?

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Influenza für Kinder mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab einem Alter von 6 Monaten. Kinder erhalten in der Regel dieselbe Dosis wie Erwachsene. Werden sie zum ersten Mal im Leben gegen Influenza geimpft, erhalten sie 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen (nach den Fachinformationen der meisten Influenza-Impfstoffe bis 9 Jahre).

Für die Altersgruppe von 2 bis 17 Jahre ist – neben den quadrivalenten inaktivierten Vakzinen zur Injektion – auch eine quadrivalente attenuierte Lebendvakzine (LAIV4) zur nasalen Applikation zugelassen.

Beide quadrivalenten Impfstoffe können in diesem Lebensalter gleichermaßen verwendet werden, es besteht seit dem Jahr 2018 keine präferenzielle Empfehlung der STIKO mehr für den Lebendimpfstoff im Alter von 2 bis 6 Jahren. Nur bei Hindernissen für eine Injektion (z. B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen) sollte bei den betroffenen Kindern präferenziell LAIV4 verwendet werden.

Wesentliche Grundleiden (Immunschwäche) stellen laut Fachinformation von LAIV4 jedoch eine Kontraindikation dar, und auch vor der Anwendung bei schwerem Asthma wird gewarnt.

Ab einem Alter von 2 Jahren ist auch der Zellkulturimpfstoff zugelassen. Dieser ist z. B. für Allergiker mit einer Hühnereiweißallergie geeignet [2, 3].

Welche Impfstoffe im Alter zwischen 18 und 59 Jahren?

Für diese Altersgruppe stehen die “traditionellen” Influenza-Impfstoffe (Spalt- oder Subunit-Impfstoffe auf Hühnereibasis) oder auch der Zellkultur-Impfstoff zur Verfügung.

Welche Impfstoffe für Personen über 60 Jahren?

Ab einem Alter von 60 Jahren empfiehlt die STIKO bevorzugt die jährliche Impfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination. Im Vergleich zu konventionellen Influenza-Impfstoffen wurde für den Influenza-Hochdosisimpfstoff eine geringfügige, aber signifikante Überlegenheit der Impfeffektivität bei älteren Menschen nachgewiesen.

Aufgrund der Häufigkeit und Schwere von Influenza-Infektionen in der älteren Bevölkerung zeigen mathematische Modell-berechnungen, dass auch bei einer nur geringfügig höheren Impfeffektivität eine relevante Anzahl an Influenza-bedingten Arztkonsultationen, Hospitalisierungen und Todesfällen zusätzlich verhindert werden kann [4].

Was tun, wenn Hochdosisimpfstoff nicht verfügbar ist?

Die sicher schlechteste Idee ist es, die Menschen ab 60 Jahren gar nicht gegen Influenza zu impfen! Im Fall eines Lieferengpasses sollte von Influenza-Hochdosisimpfstoffen auf (inaktivierte,) quadrivalente Influenza-Impfstoffe zurückgegriffen werden. Dies schließt Zellkultur-basierte, Spaltvirus-, Subunit-, rekombinante und ab 65 Jahren auch adjuvantierte Impfstoffe ein (unter Beachtung von Zulassungsbeschränkungen für bestimmte Personengruppen gemäß Fachinformationen).

Somit kann im Falle eines Lieferengpasses von quadrivalentem Influenza-Hochdosisimpfstoff sichergestellt werden, dass selbst bei der Verwendung von konventionellen quadrivalenten Impfstoffen für Personen im Alter von ≥ 60 Jahren eine – wenn auch leicht niedrigere – Schutzwirkung erzielt werden kann.

Insbesondere für die Indikationsgruppe der Senioren ist ein Impfschutz gegen Influenza wesentlich, damit schwere Verläufe, auch im Hinblick auf Hospitalisierungs- oder Todesfälle, vermieden werden können, so die STIKO [2, 4, 5].

Mögliche Interessenkonflikte: Die Autorin hat keine deklariert.

Literatur:

  1. Paul-Ehrlich-Institut, Influenza-Impfstoffe, Stand 07.04.2022
  2. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut 2022, Epid. Bulletin 04/2022, Stand 27.01.2022
  3. Robert Koch-Institut, FAQ Influenza, www.hausarzt.link/TbX1U, Stand 06.10.2021
  4. Beschluss und Wissenschaftliche Begründung der STIKO für die Aktualisierung der Influenza-Impfempfehlung für Personen im Alter von über 60 Jahren, Epid. Bulletin 01/2021, Stand 07.01.2021
  5. Beschluss der STIKO zu Lieferengpässen von Impfstoffen, Epid. Bulletin 23/2021, Stand 10.06.2021
  6. University of California, The impact of COVID-19 nonpharmaceutical interventions on the future dynamics of endemic infections, Rachel E. Baker et al., November 9, 2020, 117 (48) 30547-30553, www.hausarzt.link/NXkaN
  7. Weekly epidemiological record: Vaccines against influenza: WHO position paper – May 2022; 13 MAY 2022, 97th YEAR /, No 19, 2022, 97, 185–208, www.hausarzt.link/fm32j
  8. Child and Adolescent Immunization Schedule: Recommendations for Ages 18 Years or Younger, United States, 2022, Centers for Disease Control and Prevention (CDC), www.hausarzt.link/rWQSP
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.