Berlin. Bei Lieferproblemen können Hausärztinnen und Hausärzte ab sofort auch Kombinationsimpfstoffe mit einem zusätzlichen Antigen zur Anwendung verwenden – auch wenn diese nicht wirtschaftlich wären. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend angepasst, wie er am 5. August mitteilte.
Ziel soll sein, dass es für gesetzlich Versicherte durch Lieferengpässe bei Impfstoffen nicht zu Versorgungsproblemen kommt. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hatte zuvor neue Empfehlungen zu den häufigsten Lieferengpässen bei Standard- und Auffrischungsimpfungen für alle Altersgruppen.
Wichtig in der Praxis: Sind Impfstoffe gegen Tetanus/Diphtherie/Keuchhusten (Pertussis), Masern/Mumps/Röteln oder Hepatitis B für Arztpraxen nicht verfügbar, kann alternativ auf eine Impfstoffkombination mit einem zusätzlichen Antigen ausgewichen werden, um eine zeitgerechte Impfung zu ermöglichen. Bei Impfungen gegen Pneumokokken und Herpes zoster sollen Ärzte dagegen die Impfung verschieben.
PEI listet Engpässe und Alternativen
Ärztinnen und Ärzte können laut der Schutzimpfungs-Richtlinie bereits jetzt ganz regulär bei entsprechender Indikation sowohl Einzel- als auch Kombinationsimpfstoffe einsetzen.
Wichtig in der Praxis: Lieferengpässe bei Impfstoffen werden in Deutschland auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gelistet. Sofern vorhanden, listet das PEI zudem Impfstoffe mit vergleichbarer Antigen-Zusammensetzung auf, die verwendet werden können.
Der STIKO-Empfehlung folgt der G-BA auch in jenen Fällen, bei denen ein Lieferengpass nicht durch einen alternativen Impfstoff aufgefangen werden kann: Kommt es zu Engpässen beim 23-valenten Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff oder beim adjuvantierten Herpes-zoster-Totimpfstoff (gegen Gürtelrose), sollen Ärztinnen und Ärzte die Impfungen verschieben und keine alternativen Impfstoffe verwenden.
Sonderfall: Grippe-Impfung
Die alternative Empfehlung der STIKO bei Lieferengpässen hinsichtlich des sogenannten Hochdosis-Impfstoffes gegen Grippe kann der G-BA in seiner Richtlinie erst im kommenden Jahr umsetzen.
Bis Ende März 2022 bestehe durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums bereits der Anspruch auf den Einsatz anderer Grippeimpfstoffe, erinnert der G-BA. Tritt diese außer Kraft, werde man die entsprechende STIKO-Empfehlung zur Grippeschutzimpfung im Falle eines Lieferengpasses umsetzen.