JugendlicheWann ist eine HPV-Impfung Kassenleistung?

Die Frage, wann Jugendliche auf Kassenkosten gegen Humane Papillomviren (HPV) geimpft werden können, ist auch in der Hausarztpraxis relevant.

Denn seit zwei Jahren ist die HPV-Impfung nicht nur für Mädchen, sondern auch für Jungen eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

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Vorzugsweise sollte die Impfung im Alter von 9 bis 14 Jahren stattfinden, die Impfserie kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Die erste Impfung muss allerdings spätestens einen Tag vor dem 18. Geburtstag verabreicht werden. Bei einem späteren Zeitpunkt hingegen ist die Kostenübernahme durch die GKV klärungsbedürftig.

Grundsätzlich sind die Impfungen, die nach dem 18. Geburtstag erfolgen, Selbstzahlerleistungen. Eine Verordnung und Abrechnung zulasten der GKV ist in einigen KV-Bereichen aber bis einem Tag vor dem vollendeten 19. Lebensjahr möglich.

Man sollte im Zweifelsfall deshalb den Verordnungsweg und auch die Abrechenbarkeit der Leistungen von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Vorfeld möglichst schriftlich kontrollieren lassen.

WICHTIG: Wechselt ein Jugendlicher nach der Vollendung seines 18.Lebensjahres von einer privaten Krankenversicherung (z.B. der Eltern) zu einer gesetzlichen Krankenkasse, ist die Fortsetzung der Impfserie einschließlich des Impfstoffs eine Privatleistung (IGeL)!

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