PädiatrieWichtige Impfungen für Kita und Schulstart

Ein neues Kita- und Schuljahr steht an – da lohnt ein Blick in den Impfpass. Für gesunde Kinder empfiehlt die STIKO die Corona-­Impfung mittlerweile nicht mehr.

Seit 2020 müssen Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei Eintritt in Kita, Kindergarten oder Schule eine vollständige Masernimpfung oder -immunität nachweisen.

Für viele Kinder startet das Abenteuer Kita oder Schule. Kontakte zu vielen Kindern bedeuten aber natürlich auch Kontakte zu vielen Viren und Bakterien – und damit ein höheres Infektionsrisiko.

Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollten Kinder gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Polio und Hepatitis B geimpft werden. Hier steht eine 6-fach-Vakzine zur Verfügung, für die seit 2020 ein vereinfachtes 2+1-Impfschema im Alter von zwei, vier und elf Monaten empfohlen wird. Insbesondere für den Langzeitschutz ist es wichtig, zwischen der zweiten und dritten Impfstoffdosis einen Mindestabstand von sechs Monaten einzuhalten.

Die Impfserie sollte um den ersten Geburtstag abgeschlossen sein, damit Kinder auch bei einem frühen Kita-Eintritt gut vor Infektionen geschützt sind. Frühgeborene, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren sind, sollten nach dem 3+1 Schema im Alter zwei, drei, vier und elf Monaten geimpft werden.

Die STIKO bemerkt dazu: „Oftmals möchten Eltern ihre jungen Säuglinge aus Sorge vor einer Überforderung des Immunsystems möglichst spät impfen. Sie bedenken dabei nicht, dass gerade diese Erkrankungen im jungen Säuglingsalter besonders gefährlich sind und Impfungen die einzige sichere Schutzmöglichkeit bieten.“ Die 6-fach-Impfung gilt als gut verträglich.

Masernschutzgesetz zeigt Wirkung

Eine weitere wichtige Impfung ist die Masernimpfung. Seit Einführung des Masernschutzgesetzes im Jahr 2020 müssen in Deutschland alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei Eintritt in den Kindergarten, die Kita oder die Schule eine vollständige Masernimpfung oder eine Masernimmunität vorweisen.

Für die Grundimmunisierung empfohlen wird eine erste Impfung im Alter zwischen elf und 14 Monaten, die zweite Impfung sollte frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten durchgeführt werden. Zeitgleich ist auch die Impfung gegen Mumps, Röteln und Varizellen empfohlen.

Für die Masernimpfung stehen zwei Impfstofftypen zur Verfügung: Die MMR-Vakzine gegen Masern, Mumps und Röteln sowie die MMR-V-Vakzine, die zusätzlich vor Varizellen schützt. Zu beachten ist: Bei Verabreichung der ersten Impfdosis mit einem MMR-V-Impfstoff haben Kinder im Alter von elf bis 23 Monaten ein etwa doppelt so hohes Risiko für einen Fieberkrampf im Vergleich zu Kindern, die gleichzeitig einen MMR- und einen Varizellen-Impfstoff an getrennten Injektionsstellen erhalten.

Die STIKO empfiehlt daher die getrennte Gabe von MMR- und Varizellen-Impfstoff bei der ersten Impfung. Bei der zweiten Impfung kann ein MMR-V-Impfstoff verwendet werden. Derzeit gibt es keinen ­Einzelimpfstoff gegen das Masernvirus.

Die Einführung des Masernschutzgesetztes hat mittlerweile zu einem deutlichen Rückgang der Masernfälle geführt: 2018 und 2019, vor Einführung des Gesetzes, gab es jeweils rund 600 Fälle, 2020 waren es nur noch 150, in den Jahren 2021 und 2022 gab es jeweils etwa 60 Fälle [1]. Zur Erinnerung: In Jahren mit sehr vielen Masernfällen lag die Zahl bisweilen im vierstelligen Bereich – 2015 beispielsweise gab es mehr als 2.600 Masernfälle in Deutschland.

Meningo- und Pneumokokkenimpfung überprüfen!

Zwei weitere wichtige Einzelimpfungen, die vor dem Eintritt in die Kita oder Schule überprüft werden sollten, sind die Impfungen gegen Meningokokken und Pneumokokken. Laut STIKO sollten alle Kinder im zweiten Lebensjahr mit einer Konjugatvakzine einmalig gegen Meningokokken vom Typ C (MenC) geimpft werden. Die Impfung kann dabei noch bis zum vollendeten 17. Lebensjahr nachgeholt werden. Nur bei einem erhöhten Risiko für Meningokokken-Erkrankungen (zum Beispiel angeborene oder erworbene Immundefekte) sollten Kinder zusätzlich gegen Meningokokken vom Typ ACWY (MenACWY) sowie Meningokokken vom Typ B (MenB) geimpft werden.

Die Meningokokken-Impfempfehlung steht schon länger in der Diskussion, denn in Deutschland ist der häufigste Erreger von Meningokokken-Erkrankungen mittlerweile MenB (60 Prozent der Meningokokken-Erkrankungen werden laut RKI durch MenB ausgelöst). Daran hat die von der STIKO empfohlene Impfung gegen MenC einen großen Anteil. Sie hat nämlich genau das erreicht, was man von einer Impfung erhofft: Die Zahl der durch MenC ausgelösten Meningokokken-Erkrankungen hat seit Einführung der Empfehlung deutlich abgenommen.

Wenn also Meningokokken vom Typ B die meisten Meningokokken-Erkrankungen auslösen und es einen auch für Kinder zugelassenen Impfstoff gegen MenB gibt – warum gibt es dann keine Impfempfehlung seitens der STIKO? Zum einen sind Meningokokken-Erkrankungen in Deutschland grundsätzlich sehr selten geworden. Laut RKI-Angaben liegt die bundesweite jährliche Inzidenz aktuell bei unter 0,4 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner [2]. Sie können aber nichtdestotrotz schwer verlaufen.

Zweitens reicht für die STIKO die Datenlage für eine abschließende Beurteilung noch nicht aus [2]. Hier wartet die Impfkommission insbesondere auf Daten aus dem Vereinigten Königreich, wo seit 2015 alle Säuglinge gegen MenB geimpft werden. Sobald robustere Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfung vorliegen, werde die STIKO die Einführung einer MenB-Impfempfehlung neu bewerten, heißt es.

Eine Impfung gegen MenB kann auch abseits der STIKO-Empfehlungen erwogen werden, einige Krankenkassen übernehmen oder bezuschussen die MenB-Impfung auch. Übrigens: Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt für Kinder seit 2018 bei einer MenC-Impfung vorzugsweise einen MenACWY-Impfstoff entsprechend der Alterszulassung, außerdem rät sie seit 2014 für Kinder ab dem dritten Monat bis zum 26. Lebensjahr zu einer MenB-Impfung [3].

Die zweite wichtige Einzelimpfung, die Ärztinnen und Ärzte bei Kleinkindern im Blick haben sollten, ist die Pneumokokken-Impfung. Für die Grundimmunisierung im Säuglingsalter (ab zwei Monaten bis zum Alter von zwei Jahren) empfiehlt die STIKO wegen des noch nicht ausgereiften Immunsystems ausschließlich Konjugatimpfstoffe. Die Grundimmunisierung erfolgt in drei Dosen im Alter von zwei, vier und elf Monaten.

Bisher gab es für Kinder einen 10- sowie einen 13-valenten Konjugatimpfstoff, seit Ende 2021 ist auch ein 15-valenter Konjugatimpfstoff zugelassen, der Ende 2022 eine Zulassungserweiterung für Kinder ab sechs Wochen erhalten hat. Erst kürzlich hat die STIKO dazu eine Stellungnahme veröffentlicht [4]. Die Impfkommission betont darin, dass für die Standardimpfung gegen Pneumokokken im Säuglingsalter lediglich ein Konjugatimpfstoff empfohlen wird und kein bestimmtes Impfstoffprodukt.

„Hingegen wird für die Indikationsimpfung von Kindern ab zwei Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen bisher eine sequenzielle Impfung mit PCV13 gefolgt von PPSV23 empfohlen. Da der zusätzliche Nutzen des in Deutschland zugelassenen 15-valenten PCV (PCV15) im Vergleich zu PCV13 unter Berücksichtigung der aktuellen Serotypenverteilung gering ist, können für die Grundimmunisierung bei Säuglingen beide Impfstoffe zur Anwendung kommen.“

Neben dem 15-valenten Pneumokokkenimpfstoff ist seit kurzem auch ein 20-valenter Pneumokokkenimpfstoff zugelassen, allerdings erst ab 18 Jahren. Die STIKO schreibt dazu: „Von dem 20-valenten PCV (PCV20) ist im Vergleich zu PCV13 und PCV15 durch die breitere Serotypenabdeckung ein deutlicher Zusatznutzen zu erwarten. Der Impfstoff sollte jedoch im Kindesalter noch nicht eingesetzt werden, solange er hierfür nicht zugelassen ist.“

Schlechte HPV-Impfquote

Für Schulkinder im Alter zwischen neun und 14 Jahren rät die Impfkommission zudem zur HPV-Impfung. Für die Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens fünf Monaten nötig. Jugendliche, die bis zum Alter von 15 Jahren noch nicht gegen HPV geimpft worden sind, sollten die Impfung möglichst bald und bis zum 18. Geburtstag nachholen. Bei Nachholimpfungen ist für die Grundimmunisierung dann eine dritte Dosis empfohlen, und zwar im Abstand 0 – 1 bzw. 2 (je nach Impfstoff) – 6 Monate.

Eine Auffrischimpfung ist nach bisherigen Daten möglicherweise nicht nötig: „In den bisher durchgeführten Studien bei Mädchen bzw. Frauen zeigen sich bis zwölf Jahre nach Impfung keine Hinweise auf eine Abnahme des HPV-Impfschutzes gegen die Typen 16 und 18 über die Zeit“, schreibt das RKI dazu [5].

Trotz einer seit mittlerweile 16 Jahren bestehenden Impfempfehlung für Mädchen ist die HPV-Impfquote nach wie vor gering: Die bundesweite Quote für 15-jährige Mädchen lag Angaben des RKI zufolge 2020 bei 51 Prozent. Für Jungen wird die Impfung erst seit 2018 empfohlen, hier liegt die Impfquote noch deutlich geringer: für 15-jährige Jungen lag sie 2020 bei lediglich 17 Prozent [6].

Von den Impfempfehlungen gestrichen ist mittlerweile die Corona-Impfung für gesunde Kinder bis 18 Jahre. Der Grund: Die Pandemie hat sich abgeschwächt – und das für Kinder ohnehin schon geringe Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf hat sich noch weiter minimiert.

Quellen: 1. Robert Koch-Institut, SurvStat, www.survstat.rki.de 2. FAQ zu Meningokokken-Impfung, www.rki.de 3. Impfempfehlungen der SIKO 4. Epid Bull 20/23 5. FAQ zur HPV-Impfung, www.rki.de 6. Epid Bull 48/22

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.