Ärzte können die ersten beiden Apps nun zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Seit 6. Oktober führt das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) die ersten beiden DiGA auf, teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit.
Es handelt sich um eine Anwendung für Patienten mit Tinnitus und um eine für Menschen mit Angststörungen. 21 weitere DiGA prüfte das BfArM zuletzt. Das Verzeichnis wird also sukzessive erweitert.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist von den ersten beiden Apps noch nicht überzeugt. “Die Krankenkassen werden für solche Apps künftig viel Geld ausgeben, obwohl der Nutzen nicht ausreichend belegt ist”, kommentierte Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen.
Die Tinnitus-Anwendung koste 116 Euro pro Patient im Quartal und die Anwendung gegen Angststörung eine einmalige Lizenzgebühr von 476 Euro, die für die Mindestverordnungsdauer von 90 Tagen reichen soll.
DiGA seien eine medizinische Maßnahme, weswegen ähnlich hohe Anforderungen wie bei anderen verordnungsfähigen Leistungen gelten sollten. Dies sei bisher nicht gesichert.
So können Ärzte im DiGA-Verzeichnis des BfArM zwar nachlesen, welche Studie welche Effekte gezeigt hat. Die Angaben sind aber sehr lang und unübersichtlich aufbereitet.
Zum Beispiel wird bei der Anwendung velibra zwar ein positiver Effekt benannt, jedoch nicht wie üblich in absoluten Zahlen der Vergleichsgruppen (NNT oder ähnliches). Und die zugrundeliegende Studie ist nicht frei zugänglich.
Die Tinnitus-Anwendung Kalmeda wird derzeit noch in einer Studie untersucht. Sie ist daher noch in der Erprobungsphase, mit Ergebnissen wird in zwölf Monaten zu rechnen sein.