Erstbefüllung E-PAEBM: Abrechnung der Nr. 01648 bis 14.Januar 2025 verlängert
Die Abrechnung der EBM Nr. 01648 hat der Bewertungsausschuss mit Blick auf das geplante Digitalgesetz verlängert.
Die Abrechnung der EBM Nr. 01648 hat der Bewertungsausschuss mit Blick auf das geplante Digitalgesetz verlängert.
Seit 1. Oktober erhalten Hausärztinnen und Hausärzte eine Vergütung für die intravenöse Infusionstherapie mit dem monoklonalen Antikörper Sotrovimab (Xevudy®). Das teilt die KBV am Donnerstag (5.10.) mit.
Zum 1. Oktober wurden zwei neue Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in den EBM aufgenommen.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden, bevor tatsächlich in ein Praxisgerät investiert wird. Die dadurch gesparten Steuern können zunächst für anderes eingesetzt werden und schonen die Liquidität. Wie funktioniert der IAB?
Der Herbst ist im Anmarsch – die Grippesaison steht vor der Tür: Eine Gesundheitsuntersuchung (GU) kann gut mit Impfungen kombiniert werden. Grippe, Pneumokokken, Covid – so wird im GKV-System abgerechnet.
Um bestimmte Leistungen abrechnen zu dürfen, ist eine Genehmigung der KV erforderlich. Es gibt verschiedene Fälle, nach denen die Genehmigung ungültig wird und neu beantragt werden muss.
Kassenärztliche Vereinigung und gesetzliche Kassen haben endlich ihren Streit um die Vergütung der Coronaimpfung beigelegt. Das Ergebnis für Praxen liegt in ähnlicher Spanne wie in anderen Regionen.
Laboranalysen direkt in der Praxis oder beim Hausbesuch durchzuführen, spart vor allem Zeit. Ein weiterer Vorteil: Das EBM-Honorar kommt direkt der eigenen Praxis zugute, nicht der Laborgemeinschaft.
Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.