Forum PolitikTerminservicestellen: Mehr Arbeit für Hausärzte?

Die Terminservicestellen haben ihren Dienst aufgenommen. Innerhalb von vier Wochen sollen sie Patienten einen Termin beim Facharzt vermitteln. Doch dafür brauchen Patienten eine dringliche Überweisung des Hausarztes.

Paragraf 75 Abs. 1a SGB V regelt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Terminservicestellen einzurichten haben und Versicherten, die mit einer Überweisung einen Termin bei einem Facharzt suchen, einen solchen innerhalb von einer Woche zu vermitteln. Die Wartezeit des Patienten darf dabei vier Wochen nicht überschreiten. Kann innerhalb dieser Zeitspanne kein Termin bei einem niedergelassenen Facharzt angeboten werden, müssen die Terminservicestellen dem Versicherten einen Termin zur ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus anbieten.

Kommentar

Bei dieser im Vorfeld sehr stark kritisierten Neuregelung hat der Gesetzgeber einen erheblichen terminlichen Druck erzeugt. Das Gesetz sieht vor, dass die Partner des Bundesmantelvertrages bestimmte konkretisierende Vorgaben für die Tätigkeit der Terminservicestellen vereinbaren. Diese Vorgaben müssen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des GKV-VSG getroffen sein. Darüber hinaus muss die KBV die Auswirkungen der Tätigkeit der Terminservicestellen jährlich auswerten, erstmals bis zum 30. Juli 2017. Diese Servicestellen müssten so gesehen flächendeckend von den einzelnen KVen zum 1. Januar 2016 eingerichtet und handlungsfähig sein.

Im hausärztlichen Bereich dürfte die Neuregelung zu einer nicht unerheblichen zeitlichen Mehrbelastung führen. So sollen künftig Überweisungen einen Dringlichkeitsvermerk tragen, wenn eine Vermittlung über die Servicestellen als erforderlich angesehen wird. Welche Diskussionen mit Patienten hier entstehen, wenn eine Überweisung diesen Vermerk nicht trägt, bedarf sicherlich keiner näheren Erläuterung.

Es empfiehlt sich deshalb, bei Überweisungen, die der Hausarzt selbst als indiziert erachtet, diese als dringlich zu kennzeichnen und nötige Infos über die Servicestellen für den Patienten zusammen mit der Überweisung abzugeben.

Kontakt zu den Terminservicestellen

Kontaktdaten und Erreichbarkeit der Terminservicestellen hat das Budnesministerium für Gesundheit zusammengestellt. Online gibt es eine Deutschlandkarte – nach Klick auf ein Bundesland wird die jeweils zuständige Servicestelle angezeigt.

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