Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Forum PolitikTerminservicestellen: Mehr Arbeit für Hausärzte?

Die Terminservicestellen haben ihren Dienst aufgenommen. Innerhalb von vier Wochen sollen sie Patienten einen Termin beim Facharzt vermitteln. Doch dafür brauchen Patienten eine dringliche Überweisung des Hausarztes.

Paragraf 75 Abs. 1a SGB V regelt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Terminservicestellen einzurichten haben und Versicherten, die mit einer Überweisung einen Termin bei einem Facharzt suchen, einen solchen innerhalb von einer Woche zu vermitteln. Die Wartezeit des Patienten darf dabei vier Wochen nicht überschreiten. Kann innerhalb dieser Zeitspanne kein Termin bei einem niedergelassenen Facharzt angeboten werden, müssen die Terminservicestellen dem Versicherten einen Termin zur ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus anbieten.

Kommentar

Bei dieser im Vorfeld sehr stark kritisierten Neuregelung hat der Gesetzgeber einen erheblichen terminlichen Druck erzeugt. Das Gesetz sieht vor, dass die Partner des Bundesmantelvertrages bestimmte konkretisierende Vorgaben für die Tätigkeit der Terminservicestellen vereinbaren. Diese Vorgaben müssen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des GKV-VSG getroffen sein. Darüber hinaus muss die KBV die Auswirkungen der Tätigkeit der Terminservicestellen jährlich auswerten, erstmals bis zum 30. Juli 2017. Diese Servicestellen müssten so gesehen flächendeckend von den einzelnen KVen zum 1. Januar 2016 eingerichtet und handlungsfähig sein.

Im hausärztlichen Bereich dürfte die Neuregelung zu einer nicht unerheblichen zeitlichen Mehrbelastung führen. So sollen künftig Überweisungen einen Dringlichkeitsvermerk tragen, wenn eine Vermittlung über die Servicestellen als erforderlich angesehen wird. Welche Diskussionen mit Patienten hier entstehen, wenn eine Überweisung diesen Vermerk nicht trägt, bedarf sicherlich keiner näheren Erläuterung.

Es empfiehlt sich deshalb, bei Überweisungen, die der Hausarzt selbst als indiziert erachtet, diese als dringlich zu kennzeichnen und nötige Infos über die Servicestellen für den Patienten zusammen mit der Überweisung abzugeben.

Kontakt zu den Terminservicestellen

Kontaktdaten und Erreichbarkeit der Terminservicestellen hat das Budnesministerium für Gesundheit zusammengestellt. Online gibt es eine Deutschlandkarte – nach Klick auf ein Bundesland wird die jeweils zuständige Servicestelle angezeigt.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.