Forum PolitikSo können Hausärzte eine Soziotherapie veranlassen

Die Details zur Soziotherapie regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Soziotherapie-Richtlinie. Gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren haben demnach Anspruch auf die Leistung, wenn sie an einer schweren psychischen Störung wie insbesondere einer Psychose, bipolaren Störung oder schweren Depression leiden und ärztlich verordnete Leistungen nicht allein in Anspruch nehmen können. Soziotherapie muss von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenheilkunde, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder von Psychiatrischen Institutsambulanzen oder dort tätigen Fachärzten verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden.

Der verordnende Arzt arbeitet dabei eng mit dem Soziotherapeuten zusammen. Dies kann zum Beispiel ein Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Sozialpädagoge oder ein Fachkrankenpfleger für Psychiatrie sein. Art und Dauer der Therapie richten sich nach der Schwere der Krankheit. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für maximal 120 Stunden in drei Jahren. Nach einer Soziotherapie sollen die Patienten dann in der Lage sein, notwendige ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Nach Ablauf von drei Jahren können erneut maximal 120 Stunden Soziotherapie gewährt werden, auch wenn die Diagnose des Patienten sich nicht geändert hat. Auskunft über soziotherapeutische Leistungserbringer in der Region geben die zuständigen Krankenkassen und auch einige KVen.

Kommentar

Sofern der Hausarzt eine Soziotherapie bei einem Patienten für erforderlich hält, überweist er ihn zu einem der genannten Ärzte, die Soziotherapie verordnen dürfen. Kommt er zu der Einschätzung, dass der Patient auch diese Überweisung alleine nicht umsetzen kann, greift eine Ausnahmeregelung. Der überweisende (Haus-)Arzt darf in solchen Fällen einen Soziotherapeuten per Verordnung direkt hinzuziehen, der den Patienten dann motivieren soll, überhaupt einen entsprechenden Facharzt aufzusuchen, der für einen längeren Zeitraum die Behandlung verordnen kann. Eine solche Maßnahme erfolgt über das mit den Kassen vereinbarte Formular 28. Die Leistung kann man nach Nr. 30800 EBM extrabudgetär mit 7,05 Euro berechnen. So können Hausärzte eine Soziotherapie veranlassen

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