Berlin. Ärzte und Krankenhäuser sollen künftig öffentlich darauf hinweisen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen, zum Beispiel als Information auf ihrer Webseite. Zudem sollen sie betroffene Frauen auf weiterführende neutrale Beratungsangebote aufmerksam machen dürfen, etwa durch Verlinkungen. Das soll eine Änderung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch ermöglichen, die die Bundesregierung plant.
Darüber hinaus hat die sie den Vorschlag der Bundesärztekammer aufgegriffen, die künftig eine Liste mit Ärzten und Kliniken erstellen soll, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Diese sollen Frauen über die Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) einsehen können. Der Präsident der Bundesärztekammer Prof. Frank Ulrich Montgomery begrüßte die Einigung: “Das ist ein tragfähiger Kompromiss, der allen hilft.” Es sei gut, das damit Rechtssicherheit geschaffen werde. “Das hilft Frauen in Notlagen ebenso wie den behandelnden Ärzten.”
Außerdem sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig bis zum 22. Geburtstag die Kosten für die Antibabypille tragen. Das Bundeskabinett will einen entsprechenden Gesetzentwurf am 6. Februar verabschieden.
Der Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen schwelt seit mehreren Monaten unter den Koalitionsparteien. Aufs Tapet brachte die Diskussion der Prozess gegen die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Auf ihrer Webseite hatte sie als Leistung auch Schwangerschaftsabbruch aufgeführt. Das Landgericht Gießen verurteilte sie wegen Verstoßes gegen Paragraf 219a zu 6.000 Euro Strafzahlung. Auch die von Hänel eingelegte Berufung lehnte das Gericht ab.
Mit Material von dpa