Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Paragraf 219a StGBRegierung will Information zu Abtreibung erleichtern

Ärzte sollen öffentlich über Abtreibungen informieren dürfen. Darauf haben sich die Regierungsparteien geeinigt. Entsteht nun mehr Rechtssicherheit?

Weltweit setzen sich Frauen immer wieder für das Recht ein, über ihren Körper selbst bestimmen zu dürfen.

Berlin. Ärzte und Krankenhäuser sollen künftig öffentlich darauf hinweisen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen, zum Beispiel als Information auf ihrer Webseite. Zudem sollen sie betroffene Frauen auf weiterführende neutrale Beratungsangebote aufmerksam machen dürfen, etwa durch Verlinkungen. Das soll eine Änderung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch ermöglichen, die die Bundesregierung plant.

Darüber hinaus hat die sie den Vorschlag der Bundesärztekammer aufgegriffen, die künftig eine Liste mit Ärzten und Kliniken erstellen soll, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Diese sollen Frauen über die Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) einsehen können. Der Präsident der Bundesärztekammer Prof. Frank Ulrich Montgomery begrüßte die Einigung:  “Das ist ein tragfähiger Kompromiss, der allen hilft.” Es sei gut, das damit Rechtssicherheit geschaffen werde. “Das hilft Frauen in Notlagen ebenso wie den behandelnden Ärzten.”

Außerdem sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig bis zum 22. Geburtstag die Kosten für die Antibabypille tragen. Das Bundeskabinett will einen entsprechenden Gesetzentwurf am 6. Februar verabschieden.

Der Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen schwelt seit mehreren Monaten unter den Koalitionsparteien. Aufs Tapet brachte die Diskussion der Prozess gegen die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Auf ihrer Webseite hatte sie als Leistung auch Schwangerschaftsabbruch aufgeführt. Das Landgericht Gießen verurteilte sie wegen Verstoßes gegen Paragraf 219a zu 6.000 Euro Strafzahlung. Auch die von Hänel eingelegte Berufung lehnte das Gericht ab.

Mit Material von dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.