Brustkrebs-Nachsorge Kein Anrecht auf MRT-Untersuchungen

Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben bei der Nachsorge einer Brustkrebserkrankung keinen Anspruch auf regelmäßige MRT-Untersuchungen. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Das Gericht bestätigte die Rechtsauffassung der Krankenkasse.

Celle. Bei der Nachsorge einer Brustkrebserkrankung haben gesetzlich krankenversicherte Frauen keinen Anspruch auf regelmäßige MRT-Untersuchungen. Dies teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) am Dienstag (06.04.) mit Verweis auf die Entscheidung in einem Eilverfahren mit.

Eine 63-jährige Frau aus Hannover, bei der im Jahr 2019 eine Brustkrebsoperation durchgeführt worden war, hatte von ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine jährliche MRT-Untersuchung beantragt, da andere Methoden aus ihrer Sicht nicht in Betracht kämen.

Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten von voraussichtlich rund 1.000 Euro pro Untersuchung ab und stützte sich dabei auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, der eine vierteljährliche Tast- und Ultraschalluntersuchung empfahl.

Das Gericht bestätigte in seinem Beschluss vom 11. März die Rechtsauffassung der Krankenkasse. “Zwar sei es verständlich, dass die Frau sich aus ihrer Sicht bestmöglich absichern möchte, jedoch ersetze dies keine fachärztliche Indikationsstellung”, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Quelle: dpa/lni

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.