FörderungKauf von E-Praxisauto jetzt fördern lassen

Arztpraxen, die E-Autos inklusive Ladeinfrastruktur kaufen, unterstützt das Bundesumweltministerium bis Ende 2022. Maximal die Hälfte der Anschaffungskosten sind erstattungsfähig. Doch das Angebot ist begrenzt – schnell sein kann sich deshalb lohnen.

Wollen Hausärztinnen und Hausärzte ein E-Auto für ihre Praxis anschaffen, so fördert das Bundesumweltministerium dies mit seinem “Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil”. 10.000 Euro und zusätzlich 3.000 Euro Umweltbonus des Pkw-Herstellers können sich Ärzte so nun bei der Anschaffung eines E-Fahrzeugs sparen. Auch den Kauf einer Ladesäule oder einer Wallbox unterstützt das Ministerium finanziell.

Wichtig: Das Förderprogramm ist zwar bis 31. Dezember 2022 befristet, die Anträge dafür müssen allerdings bis zum 31. März 2022 eingegangen sein. Das stellt ein Sprecher des Ministeriums gegenüber “Der Hausarzt” klar. Zudem ist das Programm auf 20.000 E-Autos und die Gesamtsumme von 200 Mio. Euro begrenzt.

Sprich: Der Fördertopf könnte auch schon vor dem offiziellen Ende des Programms erschöpft sein. Derzeit seien rund 33 Mio. Euro für bewilligte Anträge gebunden, erklärt das Ministerium. Da die Bearbeitung des Antrags allerdings bis zu drei Monate in Anspruch nehmen könne, sollten Interessierte schnell sein.

Fünf Tipps für interessierte Praxen

Bernhard Fuchs, Steuerberater in Volkach am Main, gibt gegenüber “Der Hausarzt” folgende Tipps für den Antrag:

  • Bestellen Sie das Fahrzeug erst nach Bewilligung des Antrags, d.h. also erst nach Eingang des Zuwendungsbescheids. Bestellungen davor werden nicht gefördert.
  • Das Fahrzeug muss zu mehr als 50 Prozent und für mindestens zwei Jahre betrieblich genutzt werden.
  • Unterschied zu Autos mit Verbrennungsmotor: Für die private Nutzung sind bei E-Autos zur Zeit nicht 1 Prozent, sondern 0,25 Prozent pro Monat anzusetzen. Das heißt, die betriebliche Nutzung über 50 Prozent ist vorteilhaft.
  • Die Kumulierung dieser Förderung mit dem Umweltbonus geht nur in Kombination mit der Förderung des Fahrzeugherstellers. Eine Doppelförderung durch den Bund beim E-Auto-Kauf ist nicht zulässig.
  • Gemäß De-Minimis-Verordnung darf die gesamte Höhe der Förderung mit anderen Beihilfen im laufenden und den zwei vorigen Steuerjahren 200.000 Euro nicht übersteigen.

Auch Ladesäulen sind förderfähig

Auch die zum elektronischen Fahrzeug passende Ladeinfrastruktur will das Umweltministerium bezuschussen. Eine sogenannte AC-Wallbox, also eine Wandladestation, kostet in der Regel zwischen 450 und 2.300 Euro, eine AC-Ladesäule zwischen 2.000 und 5.000 Euro, die Montagekosten liegen zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Das Ministerium steuert hier zwischen 1.500 und 2.500 bei, also rund die Hälfte.

Wichtig: Sonderausstattungen und Zusatzleistungen, die über die Basisvarianten der jeweiligen Elektrofahrzeuge hinausgehen, sind hingegen nicht förderfähig.

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