AbrechnungLaborabrechnung in der HZV – kein Buch mit sieben Siegeln

Immer wieder kommt es gerade bei neuen HZV-Praxen zu Unsicherheiten in Bezug auf die Laborabrechnung innerhalb der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Deshalb fassen wir hier die wichtigsten Regelungen einmal zusammen.

In der HZV gilt: Soweit Laborleistungen im HZV-Ziffernkranz aufgeführt sind, sind sie als Privatleistung vom Labor anzufordern.

Die vom Hausarzt zu erbringenden Laborziffern werden, soweit sie im HZV-Ziffernkranz entsprechend aufgeführt sind, über die Pauschalen vergütet.

Im Kollektivsystem wird das Basislabor (EBM-Kapitel 32.2 Allgemeine Laborleistungen), zumeist bei Laborgemeinschaften, über das Muster 10A in Auftrag gegeben. Alle weiteren Laborleistungen werden im Kollektivsystem über das Muster 10 über das Fachlabor (EBM-Kapitel 32.3 Spezielle Laboruntersuchungen) in Auftrag gegeben.

Anders in der HZV: Soweit Laborleistungen im HZV-Ziffernkranz aufgeführt sind, werden diese nicht über Muster 10 oder 10A in Auftrag gegeben, sondern sind als Privatleistung vom Labor anzufordern:

  • Das Basislabor kann über den 10P-Schein bei privaten Laborgemeinschaften angefordert werden.
  • Alle weiteren Leistungen müssen beim Fachlabor über den P-Schein angefordert werden.

In der Regel ist das Basislabor im HZV-Ziffernkranz enthalten. Laborleistungen, die nicht Bestandteil des Ziffernkranzes sind, also nicht über die Pauschalen vergütet werden, fordern Praxen weiterhin per

Muster 10 über das Fachlabor an. Welche Laborleistungen Bestandteile des jeweiligen HZV-Vertrages sind, können Praxen aus den Ziffernkränzen der jeweiligen Vertragsunterlagen entnehmen. Diese findet man auf der Homepage des jeweiligen Hausärzteverbandes und auch unter www.hzv.de.

Die Privatscheine werden selbstständig von den Fachlaboren bzw. Laborgemeinschaften aufgesetzt und können sich deshalb von der Abbildung hier etwas unterscheiden, während der Muster 10- und Muster 10A-Schein bundesweite Gültigkeit besitzen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.