HZVE-Arztbrief und Co: “Ländle” marschiert voran

Faxstandard ade! Im Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg ist die elektronische Arztvernetzung (EAV) angekommen. Zum Start stehen E-Arztbrief und E-AU bereit. Die Teilnahme ist freiwillig.

Kleiner Stick, großer Nutzen: Der HZVOnline-Key liefert die bewährte Technik als Basis für die Arztvernetzung.

Seit 1. Juli läuft für 7.500 Ärzte in Baden-Württemberg im Haus- und Facharztprogramm der AOK ein neues Zeitalter: Die elektronische Arztvernetzung (EAV) hält landesweit Einzug in die Vertragspraxen. Damit sie den bürokratischen Aufwand reduziert und allen Beteiligten nutzt, waren bei den umfangreichen Vorarbeiten auch Hausärzte im Boot. Die Arzt-zu-Arzt-Kommunikation lebt von der Beteiligung möglichst vieler Praxen, daher setzt das innovative Projekt auf Freiwilligkeit und ein adäquates Honorar als Teilnahmeanreiz.

Die Verträge bieten dafür beste Voraussetzungen, weil sie auf einer seit über zehn Jahren etablierten regionalen Versorgungsstruktur aufsetzen. Zu Beginn stehen zwei Anwendungen bereit – der elektronische Arztbrief und die elektronische AU-Bescheinigung. Die dritte Anwendung, die elektronische Medikationsinformation (HAUSKOMET) soll bis Jahresende folgen. Die Module orientieren sich an etablierten Standards und Praxisroutinen und sind in das Praxisverwaltungssystem integrierbar. Bereits im Vorfeld hatten über 1.000 Praxen ihr Teilnahmeinteresse bekundet. Rund ein Viertel der Haus- und Fachärzte verwenden ein System, das die Software-Erweiterung bereits im dritten Quartal anbietet. Die Vertragspartner gehen fest davon aus, dass andere AIS-Anbieter schnell nachziehen.

“Das, was wir Ärzte wollen”

Der E-Arztbrief ist komfortabel, schnell, datenschutzrechtlich sicher und zuverlässig. Dabei werden gängige Standards genutzt, sodass Krankenhäuser, Notfallpraxen, Apotheken oder Pflegedienste eingebunden werden können. “Mit dem E-Arztbrief haben wir Ärzte jetzt das, was wir seit Jahren wollten. Endlich entfällt das aufwändige Ausdrucken, Einscannen und nicht-digitale Versenden von Befundberichten”, freut sich Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg.

Dafür, dass die EAV kein Selbstzweck ist, sondern allen Beteiligten nutzt, sei die “E-AU das beste Beispiel”, so AOK-Chef Dr. Christopher Hermann: “Sie wird sofort in Sekundenbruchteilen aus der Praxis heraus als Einzelversand an die AOK übermittelt, was uns bei der Datenannahme und -verarbeitung deutlich entlastet. Für die Patientinnen und Patienten entfällt der Postversand”. Das rechtzeitige Vorliegen der AU ermögliche im Krankengeldfall eine noch schnellere Zahlung des Krankengelds.

Die Partner setzen auf die bewährte Übertragungstechnik mittels HZV-Online-Key. Dazu werden die Daten an den zentralen Arzt-Vernetzungs-Server gesendet, den eine Managementgesellschaft der HÄVG und der Mediverbund AG betreibt. Je nach Art der Daten werden diese entweder direkt weitergeleitet oder temporär gespeichert. Insbesondere durch den Einsatz von Transport- und Inhaltsdatenverschlüsselung sowie zertifikatbasierter Authentifizierung ist sichergestellt, dass ein Zugriff auf Daten nur durch berechtigte Personen erfolgt. So bleiben die relevanten Behandlungsdaten in ärztlicher Hand und gehen nicht in einer Fülle vermeintlicher Gesundheitsdaten unter.

Zuschuss von 2.500 Euro

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, ergänzt: “Natürlich brauchen wir die elektronische Vernetzung zukünftig auch in der Regelversorgung. Die derzeitige Technik ist aber zu unsicher und macht die Prozesse langsamer, gleichzeitig liegen Haftung und Kosten bei den Ärzten.”

Statt einer Einzelvergütung mit der Gefahr von Fehlanreizen, setzen die Partner im Unterschied zum EBM auf eine pauschale Honorierung, bei der die Ärzte über den sinnvollen Einsatz der Anwendungen entscheiden. Es gibt einen einmaligen Zuschuss von 2.500 Euro für die technische und organisatorische Einrichtung. Dazu erhalten die Praxen eine im Gegensatz zum EBM adäquate, laufende Vergütung – die Hausärzte in Form von Zuschlägen auf die Pauschalen P1 und P2. Je mehr Versicherte in die HZV und das Facharzt-Programm eingeschrieben sind, desto höher ist die Vergütung (s. Tab.).

Dazu Dr. Franz Ailinger, Vorstandsmitglied im Hausärzteverband Baden-Württemberg: “Die Vergütung basiert auf sehr realistischen Annahmen zur Nutzung im Praxisalltag. Bei 1.000 HZV-Versicherten liegt sie bei rund 12.000 Euro pro Jahr. Mit diesem Verhandlungsergebnis können wir sehr zufrieden sein.” Zukünftig ist auch noch ein Erfolgsbonus geplant.

* FAP = Facharztprogramm, ** BF = BehandlungsfallQuelle: Hausärzteverband Baden-Württemberg

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.