PraxishilfeTelemedizin-Ziffern der GOÄ auf einen Blick

Privatpatienten mit psychischen Erkrankungen können auch nach der Pandemie weiter per Video behandelt werden. Die Bundesärztekammer stellt jetzt klar: Die Abrechnung einiger Leistungen steht dabei allen Ärzten offen. Eine neue GOÄ-Übersicht veranschaulicht die Telemedizin-Ziffern.

Die Telemedizin kommt zunehmend auch bei psychischen Erkrankungen zum Einsatz.

Berlin. Anfang Januar haben die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfestellen des Bundes und der Länder vereinbart, dass die Pandemie-induzierten Abrechnungsregeln zur Psychotherapie auch nach dem Ende der Pandemie weiter gelten (s.u.).

Auf Nachfrage von „Der Hausarzt” weist die Bundesärztekammer (BÄK) darauf hin, dass die Abrechnungsempfehlung aus dem Kapitel G auch Leistungen beinhaltet, die nicht nur im psychotherapeutischen Setting erbracht und abgerechnet werden können, sondern grundsätzlich im Rahmen der Behandlung psychischer Erkrankungen. Damit sind diese Empfehlungen nach Aussage der BÄK nicht nur für ärztliche Psychotherapeuten, sondern für einen größeren ärztlichen Anwenderkreis, also auch unter Hausärzten, gültig.

„Der Hausarzt“ hat daher eine GOÄ-Übersicht zusammengestellt, die alle GOÄ-Leistungen aufzeigt, die telemedizinisch erbracht und abgerechnet werden können. Praxisteams können sich diese herunterladen (s. Kasten). Die BÄK hat gegenüber “Der Hausarzt” zudem angekündigt, dass sie zum Thema noch einen neuen GOÄ-Ratgeber erarbeitet.

Auch Nr. 4 und 15 GOÄ telemedizinisch möglich

Bereits am 9./10. Dezember 2021 hat der BÄK-Vorstand beschlossen, dass zahlreiche 800-er GOÄ-Leistungen auch telemedizinisch stattfinden können und hat die Abrechnungsempfehlungen entsprechend angepasst.

Seitdem sind die Leistungen nach den Nummern 801, 804, 806, 807, 808, 817, 835, 846, 849, 855, 856, 857, 860, 861, 863, 865, 870, 885, und/oder 886 GOÄ bei Erbringung mittels Videoübertragung analog berechnungsfähig.

Interessant ist, dass die BÄK in derselben Sitzung ihre Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen vom 14./15. Mai 2020 um die GOÄ-Nummern 4 und 15 ergänzt hat. Und die Nr. 4 und 15 GOÄ besitzen auch bei der Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durchaus eine gewisse Relevanz.

Psychotherapeuten dürfen weniger

Anfang Januar haben die BPtK, PKV und Beihilfe nun nachgezogen. Ausschlaggebend dafür war eine Online-Befragung von rund 3.500 Psychotherapeuten: Darin konnten sich neun von zehn Therapeuten vorstellen, auch nach dem Ende der Pandemie Behandlungen per Videokontakt durchzuführen.

Dabei ist allerdings der Umfang der abrechenbaren Leistungen aus dem Kapitel G der GOÄ (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) um einige Positionen geringer als bei der BÄK-Empfehlung ausgefallen, da einige Ziffern der BÄK-Liste von reinen Psychotherapeuten nicht abgerechnet werden: Die Leistungen nach den Nummern 808, 835, 846, 849, 855, 856, 857, 860, 861, 863, 865 und/oder 870 GOP sind bei Erbringung mittels Videoübertragung analog berechnungsfähig.

Die BÄK-Empfehlung (s. oben) ermöglicht darüber hinaus, dass auch die Leistungen 801, 804, 806, 807, 817, 885 und 886 GOÄ per Video stattfinden.

Die Vereinbarung weist darüber hinaus noch auf die Kennzeichnungspflicht telemedizinisch erbrachter Leistungen hin: Bei der Rechnungstellung ist die telemedizinische Erbringung der Leistungen im Klartext und gegebenenfalls mit der jeweiligen Mindestdauer im Sinne von Paragraf 12 Absatz 2 Nr. 2 GOÄ anzugeben.

Quellen:

  1. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/GOAE/2021-12-16_Telemedizinischen_Erbringung_von_Leistungen_im_Rahmen_der_Behandlung_von_psychischen_Erkrankungen.pdf
  2. https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2022/01/Abrechnungsempfehlungen-telemedizinische-Erbringung-von-Leistungen_Behandlung-psychischer-Erkrankungen_GOP_ab-01.01.2022.pdf
  3. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/GOAE/2020-06-26_DAEBl_Abrechnungsempfehlung_telemedizinische_Leistungen.pdf
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