GOÄ-Reform auf der Zielgeraden

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt warnt vor einer Einheits-Gebührenordnung, wie sie sich politisch abzeichnet.

Die Arbeiten an der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gehen wohl in die letzte Runde: Anfang des neuen Jahres könnten Bundesärztekammer und Privatversicherer der Politik eine konsentierte GOÄ vorlegen, stellte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), im November Medienberichten zufolge in Aussicht. Die Abstimmungsrunde mit der PKV ist die letzte in dem langwierigen Prozess der Reform.

In dieser finalen Schleife muss eine Bepreisung gefunden werden, nachdem BÄK, ärztliche Berufsverbände und medizinische Fachgesellschaften die Bewertungen für rund 5.500 Leistungen abgestimmt haben. Dies stand bei Redaktionsschluss dem Vernehmen nach kurz vor dem Finale. Die neue GOÄ umfasse den neuesten Stand der Technik und stärke die sprechende Medizin, stellte die BÄK in Aussicht.

Ungewiss bleibt jedoch, ob das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den konsentierten Vorschlag auch aufgreifen wird. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich zuletzt skeptisch, ob mit dem Koalitionspartner SPD eine Reform möglich sei (“Der Hausarzt” 19/19). In jedem Fall bleibt die Reform der ärztlichen Vergütung zunächst weiter auf der Agenda: Ebenfalls zu Beginn 2020 soll die vom BMG entsprechend dem Koalitionsvertrag beauftragte Wissenschaftlerkommission ihr Gutachten vorlegen, ob und wie eine Zusammenlegung von EBM und GOÄ denkbar wäre. Die BÄK warnte zuletzt vor “politisch motivierten Experimen-ten mit einer Einheits-Gebührenordnung”: Sie würden der Realität der komplexen medizinischen Leistungen und Möglichkeiten nicht gerecht. Stattdessen sollten GOÄ und EBM getrennt voneinander reformiert werden.

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