EBMVerordnung medizinischer Reha bleibt vorerst extrabudgetär

Für zwei weitere Jahre hat der Bewertungsausschuss die extrabudgetäre Vergütung für die 01611 EBM verlängert. Das hat das Gremium mit Wirkung zum 1. April beschlossen. Die 01611 können Hausärztinnen und Hausärzte für die Verordnung medizinischer Rehabilitation nach Muster 61 abrechnen. Sie wird aktuell mit 33,60 Euro vergütet.

Bis 31. März 2023 wird der Bewertungsausschuss erneut entscheiden, wie die EBM-Ziffer dann in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt wird. Aufgrund der Corona-Pandemie sei derzeit keine zuverlässige Prognose möglich gewesen, wie sich die Zahl der Verordnungen nach 01611 EBM entwickeln würde, begründet der Bewertungsausschuss die Verschiebung.

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