Fallkonferenzen
Aufgewertet wurden alle Fallkonferenzen im EBM nach den Nrn. 01442 (Videofallkonferenz mit Pflegekräften), 37120 (Fallkonferenz in der Heimbetreuung) und 37320 (Fallkonferenz in der Palliativversorgung), jeweils von 64 auf 86 Punkte. Da es sich hier durchweg um extrabudgetäre Leistungen handelt, entspricht dies einem Plus von jeweils 2,42 Euro.
Während die 01442 per se nur als Videokonferenz berechnungsfähig ist, können die beiden anderen Fallkonferenzen persönlich aber alternativ auch als Videokonferenz zum Ansatz kommen. In diesem Fall können die – allerdings nicht neu bewerteten – sonstigen Videoleistungen wie die Nrn. 01450 EBM (Zuschlag für die Betreuung im Rahmen einer Videosprechstunde oder Videofallkonferenz, 4,39 Euro) und 01451 EBM (Anschubförderung für Videosprechstunden, 10,11 Euro) zusätzlich berechnet werden.
PRAXIS-TIPP
Bei einer Videokonferenz, beispielsweise im Palliativbereich, kann durch die Aufwertung der Fallkonferenzen der Verlust bei der Versichertenpauschale kompensiert werden (Tab. 8).