Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Praxis-WebseiteOhne Cookies auf der sicheren Seite

Eine eigene Homepage gehört mittlerweile zum Standard vieler Hausarzt-Praxen. Seit Anfang Oktober gilt eine neue Rechtssprechung.

Setzen Praxisinhaber auf ihrer Webseite sogenannte Cookies zum Gewinnen von Daten aus dem Surfverhalten ihrer Seitenbesucher ein, so sollten sie den Umgang mit diesen künftig kritisch prüfen.

Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Anfang Oktober entschieden, dass für das Einholen einer datenschutzrechtlichen Einwilligung bei diesen Cookies ein “Opt-out”, sprich das Abwählen einer voreingestellten Einwilligung, nicht den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung genügt (Az. Planet49 – C-673/17). Darauf weist Joachim Schütz, Geschäftsführer und Justiziar des Deutschen Hausärzteverbands, hin. Im Idealfall sollten Praxis-Webseiten vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung keine Cookies verwenden.

Andernfalls sollten Praxisinhaber als Verantwortliche prüfen, ob ihre Einwilligungen den Anforderungen des EuGH genügen und sie hinreichend über den Einsatz von Cookies informieren, rät Schütz. So müssen Betreiber von Webseiten laut EuGH etwa darüber aufklären, ob Dritte auf Cookies zugreifen können und wie lange Cookies auf dem Endgerät aktiv verwendet werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Hausärzte bei Fragen an ihre IT-Dienstleister wenden.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.