HZV-VerträgeHZV: Online-Einschreibung auf dem Vormarsch

Die Teilnahme an HZV-Verträgen immer komfortabler zu gestalten, ist eines der Ziele der Vertragspartner. Jetzt gibt es Neuigkeiten hierzu für die HZV-Verträge mit den Ersatzkassen.

Ist das neueste Vertragssoftware-Update installiert, können Praxen den Patienten-Teilnahmewunsch in Echtzeit übermitteln.

Patientinnen und Patienten online einschreiben, das ist jetzt bundesweit in fast allen Verträgen der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) möglich. Seit 1. Juli können nun teilnehmende Praxen ihre Patientinnen und Patienten auch in die Ersatzkassen-HZV-Verträge online einschreiben.

Schnellere Abläufe, weniger Papier.

Ist das neuste Update für die Vertragssoftware installiert, können Praxen damit starten, den Patienten-Teilnahmewunsch in Echtzeit zu übermitteln. Hierzu wird die Patienten-Teilnahmeerklärung mit der Software ausgedruckt.

Das erfolgt automatisch in zweifacher Ausführung – ein Exemplar zur Archivierung für die Praxis, eines für die Versicherten. Beide Exemplare werden vom künftigen Betreuarzt und dem Patienten unterschrieben und mit einem Praxisstempel versehen – genauso wie beim Offline-Einschreibeverfahren.

Der Ausdruck enthält einen TE-Code, der jetzt nur noch in die Patienten-Einschreibemaske der Software eingegeben werden muss. Die Unterschrift des Patienten wird durch Abhaken bestätigt. Die Übermittlung ans HÄVG Rechenzentrum erfolgt im Anschluss online. Dieses Verfahren ersetzt den “kleinen HZV-Beleg”. Das spart Papier und Postwege.

Mehr Sicherheit

Außerdem können so Fehler bei der Bedruckung der HZV-Belege vermieden werden, die Patientendaten werden verschlüsselt und somit noch sicherer versendet. Eine Übermittlungsmeldung zeigt, dass die Daten im HÄVG Rechenzentrum angekommen sind und geprüft werden.

Zum Quartalswechsel erhalten HZV-Praxen dann pro HZV-Vertrag einen Informationsbrief zum Patiententeilnahmestatus. Hierin sind alle Personen aufgeführt mit der Information, ob und ab wann sie teilnehmen dürfen.

Normalerweise kommt der Brief per Post und die Praxis muss die Teilnahmeinformationen händisch in die Software überführen, damit eine korrekte HZV-Abrechnung erfolgen kann.

Lieber noch einfacher?

Wenn HZV-Teilnehmende im Arztportal registriert sind, ist der Prozess noch leichter. Die Informationsbriefe werden dann nämlich direkt im digitalen Postfach im Arztportal bereitgestellt und die Informationen zum aktuellen Patiententeilnahmestatus können mithilfe eines Codes direkt in die Praxissoftware übertragen werden. Auch hier spart die Praxis Zeit!

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