Berlin. Drei Qualitätskriterien muss das E-Rezept erfüllen, bevor es von den Startregionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein auf weitere Gebiete ausgedehnt wird. Darauf haben sich die Gesellschafter der Gematik nach eigenen Angaben bei ihrer Sitzung am Dienstagabend (2.8.) geeinigt. Die Gematik erklärt die Testphase zu Ende August damit als erfolgreich beendet.
Zunächst betreffen die drei Kriterien also nur die Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, die sich für den Beginn der Einführungsphase bereit erklärt haben. Als Qualitätskriterien wurden definiert:
- Rund 25 Prozent aller Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in den beiden Regionen müssen als E-Rezept erstellt worden sein. Dies bezieht sich auf die Verschreibungen, die zur Abrechnung eingereicht wurden. Als Zeitraum wurde der letzte Abrechnungslauf festgelegt.
- Patientinnen und Patienten müssen über das E-Rezept informiert worden sein.
- Höchstens drei Prozent der Versicherten darf aufgrund eines fehlerhaften E-Rezepts an die Praxis zurückverwiesen werden, um dort ein alternatives Muster 16 zu bekommen.
Wurden diese drei Kriterien erreicht, startet das E-Rezept in weiteren sechs Regionen. Diese müssen allerdings noch ausgewählt werden.