Forum PolitikHonorarsteigerung kommt unterschiedlich in den Praxen an

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen haben sich darauf geeinigt, dass der Orientierungspunktwert (OPW) ab dem 1. Januar 2017 für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen auf 10,53 Cent steigt. Dies entspricht bundesweit einer Erhöhung der Gesamtvergütungen (MGV) um etwa 315 Millionen Euro oder 0,9 Prozent. 2016 gab es noch einen Anstieg des OPW um 1,6 Prozent. Dies liegt deutlich unter der zu erwartenden Inflationsrate in 2017. Die KBV erklärt diesen Abschluss damit, dass die Krankenkassen ursprünglich eine Null-Runde gefordert und dies unter anderem mit den sinkenden Praxiskosten für den technischen Leistungsanteil und gestiegenen Überschüssen beim ärztlichen Honorar begründet hätten.

Kommentar

Damit ist klar, dass die Punktzahlen der einzelnen Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM nunmehr multipliziert mit dem neuen OPW von 10,53 Cent vergütet werden. In den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) kommt zusätzlich im Bundesdurchschnitt eine Demografierate von 0,19 Prozent und eine diagnosebezogene Rate von 1,17 Prozent hinzu. Das entspricht einem zusätzlichen Finanzvolumen von rund 170 Millionen Euro. Es wird nach einem entsprechenden Schlüssel auf die einzelnen KVen verteilt. Diese regionalen Veränderungsraten hat das Institut des Bewertungsausschusses (InBa) errechnet. Sie basieren auf den Behandlungsdiagnosen nach ICD-10. Der Demografierate liegen als Kriterien Alter und Geschlecht der Versicherten in den regionalen KVen zugrunde.

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