Ab dem 1. April 2024Porto für AU-Versand nach Hausbesuch abrechenbar

Der postalische Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann in bestimmten Fällen mit der EBM-Kostenpauschale 40128 abgerechnet werden. Ab dem 1. April darf sie auch im Zusammenhang mit Besuchsleistungen angesetzt werden.

86 Cent Porto können, wenn eine AU anfällt, ab 1.4. auch bei Hausbesuchen abgerechnet werden.

Berlin. Wenn Patienten der Durchschlag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht mitgegeben werden kann, weil die AU zum Beispiel nach einer Videosprechstunde ausgestellt wurde, darf die Kostenpauschale 40128 (0,86 Euro) angesetzt werden.

Weiterhin ist die Abrechnung der Kostenpauschale 40128 ab dem 1. April auch dann möglich, wenn eine AU im Rahmen von Hausbesuchsleistungen (EBM Nrn. 01410, 01411, 01412, 01413, 01415 und 01418) ausgestellt wurde.

Vom 18. Dezember 2023 bis zum 30. Juni 2024 darf die Kostenpauschale 40129 auch dann angesetzt werden, wenn die Bescheinigung gemäß Muster 21 (Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes) bei einem telefonischem Patientenkontakt ausgestellt wurde. (at)

Die dazugehörigen Beschlüsse des Instituts des Bewertungsausschusses finden Sie unter: Beschlüsse zu 40128 und 40129

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.