HonorarberichtHausärzte leicht im Plus

Nicht alle Arztgruppen legen beim Honorar in gleichem Maße zu. Das zeigt eine Auswertung für die erste Jahreshälfte 2019. Je nach Region gibt es für Hausärzte aber durchaus gute Nachrichten.

Gegenüber 2018 wachsen vor allem die Honorare der Psychotherapeuten.

Berlin. Nicht jede Arztgruppe profitiert vom leichten Honorarzuwachs im ersten Halbjahr 2019. Das zeigen die Honorarberichte für die ersten beiden Quartale 2019, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag (4.3.) veröffentlicht hat. In der ersten Hälfte 2019 besonders profitiert haben Anbieter psychotherapeutischer Leistungen sowie Onkologen.

Dem Honorarbericht zufolge ist die Gesamtvergütung im ersten Quartal 2019 um 352 Millionen Euro (3,5 Prozent) gestiegen, im zweiten Quartal um 283,2 Millionen Euro (2,9 Prozent). Der Zuwachs bezieht sich jeweils auf die entsprechenden Quartale 2018 und ist besonders auf extrabudgetäre Leistungen zurückzuführen: Denn die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) legte um 2,2 und 2,1 Prozent zu; die Leistungen außerhalb der MGV hingegen um 6,1 und 4,4 Prozent.

Hausärzte nehmen leicht zu

Ein verhalten positives Bild zeichnen die Berichte für Hausärztinnen und Hausärzte: Deren Zahl hat im Bundesdurchschnitt in beiden Quartalen um 0,4 Prozent zugenommen. Ebenso ist der Honorarumsatz je Arzt in beiden Quartalen leicht gestiegen (0,7 und 1,2 Prozent).

Interessant sind für Hausärztinnen und Hausärzte auch die Angaben zur Bereinigung der MGV. Dahinter verbirgt sich vor allem eine Zunahme des Honorarvolumens in Selektivverträgen, vor allem der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Im ersten Quartal 2019 belief sich die Bereinigung auf 268,5 Millionen Euro (8,5 Prozent oder +21 Millionen Euro), im zweiten Quartal auf 267,1 Millionen Euro (9,3 Prozent oder +22,8 Millionen Euro).

HZV wird stärker

Ein großer Anteil davon entfällt traditionell auf Baden-Württemberg und Bayern, wo sich die HZV bereits sehr gut etabliert hat. In beiden Quartalen 2019 verzeichneten aber zudem Nordrhein, Westfalen-Lippe, Hessen und Sachsen hier große Zuwächse – sprich, hier nehmen immer mehr Ärzte und Patienten an der HZV teil.

Die KBV weist darauf hin, dass der Honorarumsatz nicht mit dem Nettoeinkommen von Ärzten gleichgesetzt werden darf. Denn davon müssen unter anderem noch Praxiskosten, Versicherungen und Steuern abgezogen werden. Zudem zeigen die Honorarberichte auch nur einen Teil der ärztlichen Vergütung, daneben spielen ebenso Privatpatienten, Selektivverträge sowie individuelle Gesundheitsleistungen eine Rolle.

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