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AbrechnungWie sich Palliativ-Betreuung abrechnen lässt

Für die medizinische Versorgung Sterbenskranker zuhause stehen spezielle Palliativziffern im EBM zur Verfügung. Achten Sie aber auf die Mindestzeiten.

Bei der Abrechnung der Palliativ-Betreuung wird unterschieden in Betreuung in der Praxis oder in der häuslichen Umgebung.

Herr G. wird von seinem Hausarzt am Lebensende zuhause betreut (siehe Kasten unten).

EBM

Beim Erstkontakt nach Klinikentlassung rechnet der Hausarzt neben der Versichertenpauschale (03000 EBM) und dem Hausbesuch (01410) die palliativmedizinische Ersterhebung mit der 03370 EBM ab, zusätzlich bei Dauer des Hausbesuchs von 35 Minuten zweimal die 03372.

Für die weiteren regelmäßig anfallenden Hausbesuche nach 01410 kann die 03372 zusätzlich pro vollendeten 15 Minuten abgerechnet werden; bei notfallmäßigen Besuchen steht die 03373 zur Verfügung, allerdings ohne Anrechnung einer Mindestzeit. Für Telefonate mit der Tochter kommt jeweils die 03230 zum Ansatz.

GOÄ

Aus Ermangelung originärer palliativmedizinischer Leistungen in der GOÄ muss hier mit den normalen Einzelleistungen abgerechnet werden. Der Leistungsinhalt der 03370 EBM kann mit der Kombination der 34, 8 und A76 GOÄ für die Erstellung eines individuellen Behandlungsplans abgerechnet werden.

Im weiteren Verlauf sind die Telefonate mit der Tochter mit der Nr. 1 oder 3 abrechenbar, außerdem einmal im Krankheitsfall die Nr. 15. Die Hausbesuche werden alle mit der Nr. 50 abgerechnet, bei Bedarf mit den Unzeit-Zuschlägen E bis H.

HZV

Bei Niederlassung in Bremen sind die Palliativleistungen (03370 bis 03373) bei den EK und den durch GWQ verhandelten BKKen und IKKen in der Pauschale der Hausarztverträge enthalten. Die IKKclassic zahlt für jeden Palliativpatienten automatisch 145 Euro im Quartal, falls der ICD-Code Z51.5G vorliegt.

Ähnlich arbeitet die TK, jedoch mit einem Zuschlag von 40 Euro bei der 03370 und 03371 sowie 20 Euro für die 03372 und 03373. Bei den durch spectrumK vertretenen Kassen und der hkk sind die Leistungen gesondert über die KV abzurechnen.

Schwerpunkt: Palliativmedizinische Betreuung im EBM

Palliativmedizinische Ersterhebung

Die 03370 EBM (341 Punkte) für die Ersterhebung kann nur einmal im Krankheitsfall abgerechnet werden, zudem besteht ein Ausschluss für die Nrn. 03220, 03230, 03360 und 03362 für denselben Arzt-Patienten-Kontakt, nicht jedoch für den gesamten Behandlungsfall.

Die Leistung umfasst eine körperliche und psychische Untersuchung, die Aufklärung des Patienten und die Erstellung eines Therapieplans.

Palliativmedizinische Betreuung

Bei der Betreuung wird unterschieden zwischen einer Betreuung in der Praxis (03371) oder in der häuslichen Umgebung (03372, 03373).

Die EBM-Nr. 03371 (159 Punkte) kann einmal im Behandlungsfall ohne zeitliche Begrenzung abgerechnet werden, unter anderem nicht neben den Nrn. 03220, 03360, 03362, 03372 und 03373.

Die 03372 (124 Punkte) ist ein Zuschlag für alle geplanten Besuche (neben der 01410 oder 01413), die Nr. 03373 (124 Punkte) ist der Zuschlag zu den dringlichen Besuchen (neben den Ziffern 01411, 01412 und 01415).

Die 03372 kann dabei bis zu fünfmal je vollendete 15 Minuten an einem Behandlungstag abgerechnet werden, die 03373 lediglich einmal pro Besuch, aber ohne Mindestzeit. Die Leistungen sind neben jedem Besuch abrechenbar, der im Rahmen der palliativmedizinischen Betreuung erfolgt.

Quellen:

www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

www.gesetze-im-internet.de/go__1982/ anlage.html (GOÄ)

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)

Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Juli 2022

www.springermedizin.de/goae-ebm/ 15083006

www.hausaerzteverband.de/hausarztver-traege/hzv-vertraege-schnellsuche

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