Das Bundeskabinett hat Ende März den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters beschlossen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) unterstrich die Bedeutung der Organtransplantation. Mehr als 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan, die Zahl der gespendeten Organe deckt diesen Bedarf bei weitem nicht. Es sei auch wichtig, das verlorengegangene Vertrauen in die Transplantation wieder zu stärken, damit sich mehr Menschen für einen Organspendeausweis entscheiden.
Mit dem Transplantationsregister werden erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft. Dabei haben das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der strenge Schutz der sensiblen Patientendaten oberste Priorität. Die Daten der Organempfänger und der lebenden Organspender werden nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung an das Transplantationsregister übermittelt. Das Transplantationsregister wird unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) stehen.