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kurz + knappRettungsdienstgesetz diskriminiert Allgemeinmediziner

Einstimmig hat die Delegiertenversammlung des Bayerischen Hausärzteverbandes am Samstag in Nürnberg die Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes abgelehnt. „Das Bayerische Rettungsdienstgesetz diskriminiert uns Allgemeinmediziner. Es kann nicht angehen, dass laut Gesetzentwurf künftig nur noch Fachärzte für Chirurgie, Anästhesie und Innere Medizin zu Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD) bestellt werden können, obwohl die in diesem Bereich tätigen Fachärzte für Allgemeinmedizin über die gleichen Zusatzqualifikationen verfügen“, so Dr. Dieter Geis, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes.

Auch die geplante Neuregelung, wonach der Hausarzt verpflichtet werden soll, Patientendaten zu übermitteln, lehnt der Bayerische Hausärzteverband ebenso wie die fachliche Gebundenheit des Notarztes gegenüber dem ÄLRD klar ab. Dies seien massive Eingriffe in die freiberufliche Tätigkeit der Notärzte, so der Verband. Die Schweigepflicht sei ein hohes Gut, man werde deshalb nicht zulassen, dass intime und sensible Daten möglicherweise in die falschen Hände kommen. Dieses Gesetz darf so nicht verabschiedet werden, erklärte Geis.

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