Um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Wahl eines Pflegeheims zu helfen, sollen ab kommendem Jahr aussagekräftige Informationen über die Qualität der 13.000 Heime in Deutschland zur Verfügung stehen. Im Oktober startete die Sammlung entsprechender Daten für eine grundlegend neue Qualitätsprüfung – genannt “Pflege-TÜV” -, teilte der GKV-Spitzenverband mit. Bis Ende 2020 sollen alle Heime nach dem neuen Verfahren geprüft sein. Bis dahin sind die “alten” Noten weiter einsehbar.
Diese haben jedoch ein bedeutendes Problem: Sie sind wenig aussagekräftig. Denn bisher erhalten die Heime oft Bestnoten. So lag der bundesweite Gesamtdurchschnitt im September bei 1,2. Zudem ist der Pflege-TÜV bislang vergleichsweise praxisfern: Es wurde vor allem die Dokumentation der Pflege-Arbeit in Unterlagen geprüft.
In zwei Schritten zu mehr Transparenz
Künftig sollen Qualität und mögliche Missstände in einem zweistufigen Verfahren gemessen werden.
1. Die Heime selbst sollen Daten zu zehn Themen liefern – etwa wie gut sie die Mobilität der Bewohner erhalten oder wie selbstständig diese noch Körperpflege und anderes machen können. Dies soll bei jedem Bewohner jedes halbe Jahr gemessen und an eine Datenstelle gemeldet werden.
2. Alle 14 Monate sollen zudem Prüfer der gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Qualität der einzelnen Heime zu 24 Aspekten prüfen und dabei auch die Stimmigkeit der gesammelten Daten bewerten. Dabei geht es unter anderem um Unterstützung beim Essen und Trinken, die Wundversorgung oder die Unterstützung bei der Strukturierung des Tages. Die Heimprüfer sollen angemeldet kommen und jeweils neun Bewohner begutachten.
Berichte in Heimen und Internet
Veröffentlicht wird zum einen, wie gut die Heime bei den einzelnen Qualitätsthemen im Vergleich zum Durchschnitt abschneiden. Dargestellt wird auch, ob die Prüfer Qualitätsdefizite fanden – für die einzelnen Prüfpunkte jeweils einzeln. Auch weitere Informationen, etwa zur personellen Ausstattung, sollen öffentlich werden. Eine Gesamtbewertung ist nicht geplant. Angaben zur Zimmergröße oder dem Vorhandensein von Balkonen oder einem Garten sind freiwillig. Die Ergebnisse sollen wie bisher im Internet (s. Kasten) veröffentlicht werden sowie in den Heimen einsehbar sein.