WerbungNeuer Hinweis geplant: “Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt”

Zu Risiken und Nebenwirkungen...fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt..." soll es künftig in der Medikamentenwerbung heißen. Mit der Änderung komme das Ministerium unter anderem dem Wunsch der Bundesärztekammer nach.

Künftig sollen in der Werbung auch Ärztinnen und Apothekerinnen benannt werden.

Berlin. In der Medikamentenwerbung soll der vorgeschriebene Warntext geändert werden, der auf weitere Nachfragemöglichkeiten hinweist.

Künftig solle der Satz lauten: “Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke”, heißt es in einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Bisher lautet die Formulierung: “…und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker”.

Der Warnhinweis sei seit Jahren wegen seiner geschlechtsspezifischen Formulierung Gegenstand von Diskussionen, wird im Entwurf erläutert. “Durch die Änderung soll nunmehr gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden.”

Formulierung nicht mehr zeitgemäß

Das Ministerium greift damit auch Forderungen von Berufsverbänden auf. Unter anderem hatte sich die Bundesärztekammer für eine Änderung ausgesprochen, da die bisherige Formel nicht mehr in die Zeit passe – Ärztinnen machen inzwischen rund die Hälfte der Berufstätigen aus.

Für die Umstellung soll es dem Entwurf zufolge eine Übergangszeit von fünf Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geben.

Im Heilmittelwerbegesetz verankert

Laut Heilmittelwerbegesetz muss der Hinweis bei Werbung “außerhalb der Fachkreise” gut lesbar und von übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt angegeben werden. In TV-Werbung muss er vor neutralem Hintergrund gezeigt und gleichzeitig gesprochen werden.

Quelle: dpa

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