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Entwurf Versorgungsgesetz: Primärversorgungszentren könnten Chancen bieten

Neben der Jahres- und Vorhaltepauschale, dem HZV-Bonus oder der Entbudgetierung beinhaltet der Entwurf des Versorgungsgesetzes, der Ende März bekannt wurde, noch weitere Änderungen und Neuerungen, die auch die hausärztliche Versorgung betreffen. Hier ein Überblick.

Der Masterplan Medizinstudium 2020 muss endlich umgesetzt werden.

Berlin. Neben den hausärztlichen Pauschalen, dem HZV-Bonus, der Entbudgetierung ist im Entwurf zum Versorgungsgesetz 1, dass Ende März bekannt wurde, die Bildung von Primärversorgungszentren vorgesehen.

Im Paragrafen 73a wird Hausärztinnen und Hausärzten die Möglichkeit eröffnet, ein Primärversorgungszentrum zu eröffnen. Allerdings ist dies auf Gebiete beschränkt, in denen hausärztliche Unterversorgung droht oder bereits festgestellt wurde. Ziel ist, ein besonderes hausärztliches Versorgungsangebot für die Bedürfnisse älterer und multimorbider Patienten anzubieten, heißt es im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG).

Drei volle Versorgungsaufträge der hausärztlichen Versorgung sind dafür erforderlich. Das Zentrum muss zwingend folgende Anforderungen erfüllen: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung entweder mit einem Gesundheitskiosk oder, falls es diesen nicht gibt, mit dem Kreis oder der kreisfreien Stadt.

Primärversorgungszentren mit Licht und Schatten

Nötig sind auch Kooperationen mit anderen Fachärzten oder Einrichtungen, mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern und die Einhaltung von Anforderungen an zum Beispiel die personelle und sachliche Ausstattung eines Primärversorgungszentrums, die von KBV und GKV-Spitzenverband noch genau vereinbart werden.

In diesen Primärversorgungszentren sieht der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Chancen. Hier könnte zum Beispiel das HÄPPI-Konzept gut umgesetzt werden, ist es für den Verband fraglich, ob das Modell eines Primärversorgungszentrums wirklich in die Breite getragen werden kann.

Die Gesundheitskioske, deren Initiierung bei den Kommunen liegt, sind trotz aller Kritik geblieben (Paragraf 65g). Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes kritisiert die Kioske sehr deutlich und meint: „Wir sind gegen die Zersplitterung der Versorgung ab und plädieren dafür, dass Sozialberatungsangebote durch externe qualifizierte Fachkräfte in den hausärztlichen Praxen stattfinden.“

Mehr Medizinstudienplätze geplant

Immerhin: Im aktuellen Gesetzentwurf ist nicht mehr von 1000 Kiosken die Rede. Schätzungen zufolge, könnten 2025 rund 30 Gesundheitskioske errichtet werden, im Jahr 2026 insgesamt 60, im Jahr 2027 rund 120 und im Jahr 2028 dann etwa 220, heißt es im Referentenentwurf.

Neu im Referentenentwurf ist, dass mehr Medizinstudienplätze geschaffen werden sollen. Dazu sollen die Länder ab 2026 auf Fördermittel zugreifen können. (Paragraf 274a).

Die Fördermittel sollen aus Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds abgezweigt werden bzw. daraus ein neuer Fördertopf gebildet werden. Für jeden von einem Land seit 2020 finanzierten Medizinstudienplatz, heißt es im Referentenentwurf, können bis zu zwei weitere Medizinstudienplätze aus oben genanntem neuen Topf gefördert werden – bis das Fördervolumen erschöpft ist.

Zur Arbeit auf dem Land verpflichtet

Pro Studienplatz sind jährlich 35.200 Euro Fördermittel abrufbar. Das Land, dass Fördermittel beansprucht hat, ist andererseits verpflichtet nachzuweisen, dass die geförderten Medizinstudienplätze auch den GKV-Versicherten zugute kommen. Das heißt, das Land soll nachweisen, dass die Absolventen eines geförderten Studienplatzes für mindestens zehn Jahren „eine Tätigkeit als Ärztin oder Arzt in der vertragsärztlichen Versorgung, einem zugelassenen Krankenhaus oder einer zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung ausübt“.

Hier hat sich das Bundesgesundheitsministerium an den Landarztquoten für Medizinstudienplätze orientiert, die in den Ländern bereits umgesetzt sind. Das zur Verfügung gestellte Fördervolumen soll die Förderung von rund 3.100 Studienplätzen für Studienanfängerinnen und -anfänger abdecken, die in jedem Jahr neu besetzt werden.

Hier scheint es fraglich, ob mehr Geld in Medizinstudienplätze fließen soll, wenn die Reform der Approbationsordnung immer wieder an Finanzierungsfragen der Länder scheitert. Höchste Priorität im Zusammenhang mit Medizinstudienplätzen hat für den Hausärztinnen- und Hausärzteverband, dass endlich der Masterplan Medizinstudium 2020 umgesetzt wird.

Hömopathie bleibt im GKV-Leistungskatalog

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten Versicherten zusätzlich die Kostenübernahme bestimmter homöopathischer Leistungen an. Diese Möglichkeit, kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Mitte Januar an, werde er abschaffen. Im Referentenentwurf findet sich die angekündigte Streichung nicht wieder.

Außerdem sieht der Referentenentwurf eine Streichung des Zusatzentgelts für die Vergütung von Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 bei stationärer Krankenhausbehandlung vor. red

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