VersorgungsengpässeLauterbach: Keine Rabattverträge mehr bei Kinder-Arzneimitteln

Die monatelangen Diskussionen um Lieferengpässe bei Arzneimitteln für Kinder haben offenbar Wirkung gezeigt: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will mit finanziellen Anreizen und anderen Maßnahmen gegen Engpässe vorgehen. Dazu hat er ein Eckpunktepapier vorgelegt.

Um künftig Lieferengpässe zu vermeiden, schlägt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verschiedene Maßnahmen vor.

Berlin. In einem Eckpunktepapier hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verschiedene Maßnahmen festgehalten, mit der er Liefer- bzw. Versorgungsengpässen in Zukunft vermeiden möchte.

Insbesondere bei der Versorgung mit Arzneimitteln für Kinder verspricht Lauterbach, dass in Zukunft weniger gespart werden soll. Für versicherte Kinder bis zum 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr soll die Gesetzliche Krankenversicherung die Mehrkosten von ärztlich verordneten Arzneimitteln übernehmen.

Die Krankenkassen müssten Medikamente für Kinder außerdem sofort aus den Festbeträgen herausnehmen und fünfzig Prozent mehr bezahlen.

BfArM-Beirat soll Liste erstellen

Außerdem soll der Beirat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Liste von Arzneimitteln erstellen, die für die Versorgung von Kindern erforderlich seien. Für diese Medikamente dürften künftig keine Rabattverträge mehr abgeschlossen werden. Auch dürften sie nicht in Festbetragsgruppen eingruppiert werden, heißt es in dem Eckpunktepapier.

Für zunächst Antibiotika und Krebsmedikamente seien Krankenkassen verpflichtet, bezüglich der Ausschreibung von Rabattverträgen zusätzlich ein Los – ergänzend zum Preis – nach dem Zuschlagskriterium „Anteil der Wirkstoffproduktion in der EU“ aufzunehmen. auszuschreiben.

Gibt es in einer Festbetragsgruppe nur wenige Anbieter, soll der BfArM-Beirat prüfen. Bei einem sich abzeichnenden Versorgungsengpass soll er die Empfehlung aussprechen können, den Festbetrag auf das 1,5 fache anzuheben oder die Festbetragsgruppe aufzulösen.

Medikamente leichter austauschen

Sollte das BfArM eine kritische Versorgungslage bei einem Medikament feststellen, gelten vereinfachte Austauschregeln für Apotheker. Muss der Apotheker wegen des Austauschs mit dem Arzt Rücksprache halten, wird „den Apotheken eine Aufwandspauschale in Form eines in der Arzneimittelpreis-Verordnung verankerten Zuschlags in Höhe von 0,50 Euro vergütet“, heißt es im Eckpunktepapier.

Auch Versicherte sollen entlastet werden. So soll die Zuzahlung bei der Abgabe von Einzelpackungen auf die Zuzahlung des verordneten Arzneimittels begrenzt werden. Bisher müssen Versicherte, wenn sie zum Beispiel statt einer Dreimonatspackung eines Medikaments nur drei Einmonats-Packungen in einer Apotheke erhalten, auch höhere Zuzahlungen leisten.

Finanzierung ist noch offen

Welche Maßnahmen des Eckpunktepapiers in einem Gesetz umgesetzt werden können, muss sich noch zeigen. Auch sind noch Finanzierungsfragen zu klären. Im ARD-Morgenmagazin am Dienstag (20.12.) zeigte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zuversichtlich, das seine Vorschläge Gehör finden. Bundesfinanzminister Christian Lindner werde mitziehen. Denn jeder sehe hier ein, „dass wir handeln müssen und zwar sofort“.

Das Eckpunktepapier “zur Vermeidung von Lieferengpässen von Arzneimitteln, Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln und Stärkung des Produktionsstandorts EU” finden Sie unter: BMG-Eckpunktepapier

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