Gemeinsamer BundesausschussKeine Verlängerung der Telefon-AU

Die Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten per Telefon festzustellen endet am 31. März. Der Deutsche Hausärzteverband fordert, die telefonische AU dauerhaft und ohne Einschränkung auf leichte Atemwegsinfekte zu ermöglichen.

Die Telefon-AU bietet Vorteile für Praxen und Patienten.

Berlin. Am Freitag, 31. März, läuft die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung (AU) bei leichten Atemwegsinfekten aus. Lediglich bei Covid-19-Erkrankten, die zur Absonderung verpflichtet wurden, sind davon ausgenommen.

Dieses Mal scheint es ein Ende von Dauer zu sein, konnten sich Kassen- und ärztliche Vertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) doch bisher nicht auf eine langfristige Aufnahme in die AU-Richtlinie einigen.

Seit November 2022 stehen sich die beiden Seiten dort gegenüber: Während die Ärztinnen und Ärzte die Telefon-AU befürworten, zum Beispiel bei leichten Erkrankungen und den Praxen bekannten Versicherten, stemmen sich Kassen und Arbeitgeber dagegen. Sie fürchten Missbrauch.

Hausärzte plädieren für Telefon-AU

Der Deutsche Hausärzteverband kritisiert das Aus der Telefon-AU. „Die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten wird ohne die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung immer schwerer sicherzustellen sein. Wir Hausärztinnen und Hausärzte fordern daher, insbesondere im Interesse unserer Patientinnen und Patienten, dass die telefonische Krankschreibung für die Fälle, in denen es medizinisch sinnvoll ist, dauerhaft etabliert wird. Grundvoraussetzung muss natürlich sein, dass die jeweiligen Patientinnen und Patienten den Praxen bekannt sind, und dass es sich um eine Krankschreibung von maximal sieben Tagen handelt, erklärt Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, erste stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes am Freitag (31.3.).

Dank der Möglichkeit der Telefon-AU in der Pandemie konnten Versicherte und auch Praxisteams vor Infekten geschützt und die Praxen von unnötiger Bürokratie entlastet werden.

Würde der G-BA irgendwann doch noch die Telefon-AU in seine Richtlinie übernehmen, kommt es dann für die Praxen aber darauf an, dass auch die EBM-Systematik angepasst wird. Denn eine Telefon-AU löst bislang keinen Arzt-Patienten-Kontakt aus, der aber beispielsweise für Versicherten- und Chronikerpauschalen nötig ist.

Auch für Patienten leichter

„Es wird endlich Zeit, dass die Telefon-AU ein fester Bestandteil der Versorgung wird! Im gleichen Zuge sollte die bisherige Einschränkung auf Atemwegserkrankungen aufgehoben werden, sodass auch Patientinnen und Patienten, die beispielsweise an einem leichten Magen-Darm-Infekt leiden und keiner medizinischen Behandlung vor Ort bedürfen, der Weg in die Praxen erspart bleibt“, so Buhlinger-Göpfarth.

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