Corona-PandemieKeine Sozialversicherungspflicht für Ärzte in Impf- und Testzentren

Viele (Haus-)Ärzte helfen in Impf- und Testzentren aus. Um mehr ärztliches Personal für die Arbeit in solchen Zentren zu gewinnen, hat der Gesetzgeber im neuen MTA-Reform-Gesetz nun beschlossen, dieses von der Sozialversicherungspflicht auszunehmen. Für diesen Zeitraum gilt die neue Regelung.

Einkünfte aus Impf- und Testzentren sind für Ärzte frei von Sozialabgaben.

Berlin. Am Donnerstag, den 4. März, hat der Gesetzgeber im neuen MTA-Reform-Gesetz festgelegt, dass Einkünfte aus Impf- oder Testzentren oder mobilen Teams für Ärztinnen und Ärzte nicht sozialversicherungspflichtig sind. Das entsprechende Gesetz wurde in das Sozialgesetzbuch aufgenommen.

Fristen beachten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie das Beratungsunternehmen Ecovis erinnern hierbei an die geltenden Fristen:

  • Die Einkünfte aus einem Impfzentrum oder mobilen Impfteam sind vom Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 nicht beitragspflichtig.
  • Für Einnahmen aus einem Testzentrum oder mobilen Testteam gilt die Frist vom März bis zum 31. Dezember.

Meldepflichten sind laut Ecovis nicht zu beachten.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.