Berlin. Berliner Kreise hatten es bereits gemunkelt, jetzt ist es klar: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die Beanstandung seines Beschlusses zum Ersteinschätzungsverfahren von Notfallpatienten in Klinikambulanzen nicht hinnehmen. Er werde “juristische Schritte” beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einleiten, teilte er am Donnerstag (5.10.) mit.
Vertragsärztinnen und -ärzte können damit weiter hoffen, dass sie wieder in die Notfallversorgung von Versicherten einbezogen werden, die zunächst in den Notaufnahmen der Kliniken auflaufen. Nach kurzfristigen Änderungen am Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wären sie nämlich ausgeschlossen, weil Kliniken leichtere Fälle nur noch an Notdienstpraxen weiterleiten dürften. Dies hatte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband heftig kritisiert.
G-BA sieht keine Patientengefährdung
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte die G-BA-Entscheidung als “rechtswidrig” und teilweise patientengefährdend eingestuft. Als Grund dafür nannte es etwa, dass der G-BA dem Klinikpersonal keine konkreten Kriterien zur Ersteinschätzung der Dringlichkeit an die Hand gebe.
Dies kontert G-BA-Vorsitzender Prof. Josef Hecken, für diese Behauptung sehe er keinen Bezug. “Schon heute ist die Frage nach der Dringlichkeit einer Behandlung für Mitarbeitende in Notaufnahmen leitend. Das Einordnen von Hilfesuchenden in verschiedene Gruppen mit unterschiedlichem Behandlungsbeginn ist also etablierte und originäre ärztliche Aufgabe. Sie gefährdet die Patientensicherheit keineswegs.”
Das Einschätzungsverfahren des G-BA setze daher auf den bestehenden Prozessen in Kliniken auf.
“Rettungsdienst braucht auch Struktur”
Unter anderem hatte das BMG auch kritisiert, der G-BA könne nicht regeln, wie mit Personen umzugehen sei, die per Rettungswagen in die Notaufnahme kommen. Dies sieht Hecken anders. Der Rettungswagen sei lediglich ein Transportmittel zur Behandlung. Wenn die Hälfte dieser Personen, die Notaufnahme “wieder zu Fuß und ohne lebensbedrohliche Symptome verlassen können, wird klar, dass auch hier eine standardisierte und strukturierte fachliche Sicht geboten ist”, begründet der G-BA-Chef.
Der G-BA hat sich nun für die Klage vor Gericht entschieden, weil er die Beanstandung des Ministeriums in vielen Punkten für rechtswidrig hält. Das Ministerium überschreite teilweise die aufsichtsrechtlichen Kompetenzen oder lege gesetzliche Vorgaben nicht korrekt aus. jvb